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Gegenseitige Anerkennung nationaler eIDs


Digitale Agenda: Neue Verordnung ermöglicht grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen für eine effektivere elektronische Identifizierung im digitalen Binnenmarkt
Vorgeschlagene Verordnung soll jedoch weder EU-Mitgliedstaaten zur Einführung noch deren Bürger zur Nutzung nationaler Personalausweise, elektronischer Personalausweise oder anderer eID-Lösungen verpflichten


(14.06.12) - Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um grenzüberschreitende und sichere elektronische Transaktionen in Europa zu ermöglichen. Die vorgeschlagene Verordnung wird dafür sorgen, dass Personen und Unternehmen mit ihren eigenen nationalen elektronischen Identifizierungssystemen (eID-Systeme) öffentliche Dienste in anderen EU-Ländern benutzen können, sofern dort eine elektronische Identifizierung verwendet wird. Außerdem schafft sie einen Binnenmarkt für die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen (e-Signaturen) und einschlägiger Vertrauensdienste, indem sie dafür sorgt, dass diese Dienste grenzübergreifend funktionieren und den gleichen Rechtsstatus haben werden wie herkömmliche papiergestützte Verfahren. Erst dadurch wird das große Potenzial der elektronischen Auftragsvergabe ("eBeschaffung") voll zum Tragen kommen.

Der Vorschlag respektiert sowohl vorhandene nationale Identifizierungssysteme als auch die Präferenzen jener Mitgliedstaaten, die keine nationalen Identifizierungssysteme haben. Länder mit eigenem eID-System haben die Wahl, ob sie sich am europäischen System beteiligen oder nicht. Sobald ein Mitgliedstaat mitteilt, dass er sich am europaweiten System beteiligen möchte, muss er zu seinen öffentlichen Diensten den gleichen Zugang per elektronischer Identifizierung anbieten, wie ihn seine eigenen Bürger genießen.

Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes sagte hierzu: "Menschen und Unternehmen sollten in einem grenzenlosen digitalen Binnenmarkt auch grenzüberschreitende Transaktionen durchführen können, denn das ist ja der große Vorteil des Internets. Dabei kommt es auf Rechtssicherheit und Vertrauen an, und deshalb brauchen wir weiter reichende Vorschriften für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung."

"Dank dieses Vorschlags werden die Bürger ihre elektronische Identität bestmöglich einsetzen können, sofern sie eine haben. Durch die gegenseitige Anerkennung nationaler eIDs und gemeinsame Normen für Vertrauensdienste und e-Signaturen können wir eine nationale Zerstückelung des Internets und öffentlicher Online-Dienste verhindern und Millionen von Unternehmen und noch mehr Bürgern das Leben erleichtern."

Die vorgeschlagene Verordnung wird jedoch
>> weder EU-Mitgliedstaaten zur Einführung noch deren Bürger zur Nutzung nationaler Personalausweise, elektronischer Personalausweise oder anderer eID-Lösungen verpflichten,

>> kein europäisches eID-System und keine europäischen Datenbanken einführen,

>> keine Zugänglichmachung persönlicher Daten für Dritte ermöglichen oder vorschreiben.

Die größten Vorteile bringt die Verordnung für
>> Studenten, die sich online an einer ausländischen Universität einschreiben können, anstatt ins Ausland zu reisen, um die Formalitäten persönlich zu erledigen;

>> Bürger, die den Umzug in ein anderes EU-Land organisieren, im Ausland heiraten wollen oder mehrere Steuererklärungen abgeben müssen;

>> Patienten, die im Ausland behandelt werden müssen, denn sie können dort sicher ihre Patientendaten einsehen oder einem Arzt den Zugriff darauf erlauben;

>> Unternehmen, die sich online an öffentlichen Ausschreibungen überall in der EU beteiligen können; sie können ihre Angebote elektronisch unterzeichnen sowie mit Zeitstempel und Siegel versehen, anstatt sie auszudrucken und mehrere Papierexemplare per Kurierdienst zu verschicken;

>> Personen, die Geschäfte in einem anderen EU-Land machen wollen, können leicht über das Internet ein Unternehmen gründen und ihre Jahresberichte online abgeben;

>> Behörden, die ihren Verwaltungsaufwand verringern und effizienter arbeiten können, um bessere Dienstleistungen für ihre Bürger zu erbringen und Steuergelder einzusparen.

Hintergrund
Die beiden Bestandteile der neuen Verordnung – eID und e-Signatur – werden verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um sichere und nahtlose elektronische Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen. Dadurch wird die Effektivität öffentlicher und privater Online-Dienstleistungen, des elektronischen Geschäftsverkehrs und des elektronischen Handels in der EU erhöht.

Das Konzept der elektronischen Signatur, das auf der derzeit geltenden e-Signatur-Richtlinie (Richtlinie 1999/93/EG) beruht, hat schon zu einer gewissen Harmonisierung der Verwaltungspraxis in Europa geführt. So haben alle Länder in der EU einen eigenen Rechtsrahmen für e-Signaturen, diese Rahmen unterscheiden sich jedoch voneinander, was grenzüberschreitende elektronische Transaktionen praktisch unmöglich macht. Das gleiche gilt für Vertrauensdienste wie elektronische Zeitstempel, elektronische Siegel, elektronische Zustellung und Website-Authentifizierung, bei denen es an europaweiter Interoperabilität mangelt. Deshalb sollen mit der Verordnung gemeinsame Vorschriften und Verfahren für diese Dienste eingeführt werden.

In Bezug auf die elektronische Identifizierung sorgt die Verordnung dank des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und Akzeptierung für Rechtssicherheit. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten alle nationalen elektronischen Identifizierungsmittel akzeptieren, die einem System unterliegen, das der Kommission offiziell notifiziert wurde. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, ihre nationalen eID-Systeme registrieren zu lassen, aber die Kommission hofft, dass sich viele Mitgliedstaaten dafür entscheiden werden.

Kommission und EU-Mitgliedstaaten haben bereits nachgewiesen, dass die grenzübergreifende Anerkennung der elektronischen Identifizierung funktioniert, und zwar im Rahmen des Projekts STORK, an dem sich 17 Mitgliedstaaten beteiligt haben.

Link zum Entwurf der Verordnung:
http://ec.europa.eu/information_society/policy/esignature/eu_legislation/regulation/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)




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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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