Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Anonyme Weitergabe von Informationen


EU-Wettbewerbskommissarin stellt neues Online-Instrument für Whistleblower vor
Das neue Instrument wahrt die Anonymität von Whistleblowern mit Hilfe eines speziellen verschlüsselten Mitteilungssystems, das eine wechselseitige Kommunikation ermöglicht



EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat ein neues Instrument vorgestellt, das es Hinweisgebern (Whistleblowern) erleichtern soll, die Kommission anonym über geheime Kartelle und andere Wettbewerbsverstöße zu informieren. Damit können Einzelpersonen anonym das Vorgehen gegen Kartelle und andere wettbewerbswidrige Praktiken unterstützen. "Das System bedeutet, dass wir mit ihnen in beide Richtungen kommunizieren können, ohne ihre Anonymität zu riskieren, während wir Informationen sammeln. Es ähnelt dem System, das seit 2013 in Deutschland gut funktioniert, und ich hoffe es wird uns helfen, die Verbraucher noch effektiver zu schützen", sagte Vestager. Bisher wurden die meisten Kartelle mit Hilfe des Kronzeugenprogramms der Kommission aufgedeckt: Unternehmen können ihre Beteiligung an einem Kartell melden, zum Ausgleich dafür erhalten sie eine Ermäßigung der gegen sie verhängten Geldbuße.

Einzelpersonen, denen das Bestehen oder die Funktionsweise eines Kartells oder andere Verstöße gegen das Kartellrecht bekannt sind, haben durch das neue Instrument der Kommission nun die Möglichkeit, zur Beendigung dieser Praktiken beizutragen.

Mit dem neuen System steigt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Verstöße aufgedeckt und verfolgt werden. Damit hält es Unternehmen auch davon ab, in Kartelle einzusteigen oder darin zu verbleiben oder sich in anderer Weise rechts- und wettbewerbswidrig zu verhalten. So ergänzt und stärkt es die Wirksamkeit des Kronzeugenprogramms der Kommission.

Das neue Instrument wahrt die Anonymität von Whistleblowern mit Hilfe eines speziellen verschlüsselten Mitteilungssystems, das eine wechselseitige Kommunikation ermöglicht. Dieser Dienst wird von einem spezialisierten externen Dienstleister bereitgestellt, der als Mittler fungiert; es wird ausschließlich der Inhalt der empfangenen Nachrichten weitergegeben; Metadaten, die Rückschlüsse auf die Identität des Absenders der Informationen zulassen könnten, werden nicht übermittelt.

Das neue Instrument
>> ermöglicht es Einzelpersonen, Informationen weiterzugeben und die Kommission aufzufordern, die Mitteilungen zu beantworten,
>> macht es der Kommission möglich, ihrerseits Erläuterungen und Einzelheiten zu erfragen,
>> wahrt die Anonymität der Einzelperson durch verschlüsselte Kommunikation und den Einsatz eines externen Dienstleisters,
>> soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die erhaltenen Informationen hinreichend präzise und verlässlich sind, sodass die Kommission den Hinweisen mit einer Untersuchung nachgehen kann.

Einzelpersonen, die zur Preisgabe ihrer Identität bereit sind, können die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission direkt über eine eigens dazu geschaltete Telefonnummer und eine spezielle E-Mail-Adresse erreichen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 18.05.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen