Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gemeinsames Ziel des Verhaltenskodex


Erste Fortschritte im Kampf gegen Online-Hetze
Kodex verpflichtet IT-Unternehmen zu einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassreden im Netz

23. Juni 2025

Wie Facebook, Twitter, Google und Microsoft ihre Zusagen zur Bekämpfung von illegaler Hetze im Internet seit der Vereinbarung des Verhaltenskodex einhalten, zeigt eine erste Evaluierung, die die EU-Kommission vorgelegt hat. 28 Prozent aller Meldungen über mutmaßliche Hassbotschaften haben dazu geführt, dass der entsprechende Inhalt entfernt wurde. Allerdings wurden nur 40 Prozent der Meldungen innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Eingang geprüft. Mit dem seit Ende März 2016 geltenden Verhaltenskodex haben sich IT-Unternehmen jedoch verpflichtet, die Mehrzahl der Meldungen innerhalb dieser Zeitspanne zu bearbeiten.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung erklärte hierzu: "Es ist unsere Pflicht, Menschen in Europa vor der Anstiftung zu Hass und Gewalt im Internet zu schützen. Das ist das gemeinsame Ziel des Verhaltenskodex. Die letzten Wochen und Monate haben uns gezeigt, dass Social Media-Unternehmen ihrer wichtigen Rolle und Verantwortung nachkommen müssen, wenn es um Phänomene wie Online-Radikalisierung, illegale Hetze oder gefälschte Nachrichten geht. Auch wenn sich IT-Unternehmen in die richtige Richtung bewegen, zeigen die ersten Ergebnisse auch, dass IT-Unternehmen noch mehr tun müssen, um erfolgreich zu sein."

Zu der ersten Einschätzung waren zwölf Nichtregierungsorganisationen aus insgesamt neun EU-Staaten gelangt. Sie hatten die Reaktionen von IT-Unternehmen auf Meldungen zu Hasskommentaren über einen Zeitraum von sechs Wochen analysiert. Von den 600 Meldungen, die in dem Zeitraum insgesamt eingegangen sind, wurden 28 Prozent entfernt. 40 Prozent der Meldungen wurden innerhalb von 24 Stunden empfangen, 43 Prozent erst nach 48 Stunden.

Die Kommission hatte den Verhaltenskodex am 31. März 2016 zusammen mit Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft eingeführt. Der Kodex verpflichtet IT-Unternehmen zu einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassreden im Netz. Dazu gehört etwa die schnellere Prüfung und Entfernung von Hasskommentaren. Außerdem werden IT-Unternehmen dazu angehalten, bestehende Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Organisationen auszubauen, die dabei helfen, Inhalte zu melden, mit denen zu Gewalt und Hass aufgerufen wird.

Wie die IT-Unternehmen betonen, soll der Verhaltenskodex sowohl als Richtschnur für ihre eigenen Tätigkeiten als auch zum Austausch bewährter Praktiken mit anderen Internet-Unternehmen, Plattformen und Social Media-Unternehmen dienen.

Gemäß dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt insbesondere die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe als Straftat. Dies ist die Rechtsgrundlage für die Definition illegaler Inhalte im Internet.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gehört zu den zentralen europäischen Werten, die geschützt werden müssen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die wichtige Unterscheidung zwischen Inhalten gemacht, die "den Staat oder eine Gruppe der Bevölkerung beleidigen, schockieren oder verstören", und Inhalten, die eine tatsächliche und ernsthafte Aufstachelung zu Gewalt und Hass darstellen. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass Staaten Letzteres verbieten und unter Strafe stellen dürfen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 29.12.16
Home & Newsletterlauf: 13.01.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen