Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des deutschen Küchenherstellers Alno durch Whirlpool
Sowohl im Bereich des Angebots von Haushaltsgeräten als auch der Herstellung und des Vertriebs von Küchenmöbeln genügend Wettbewerber mit beträchtlichen Marktanteilen


(11.12.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Küchenherstellers Alno AG durch den US-amerikanischen Haushaltsgerätehersteller Whirlpool Corporation nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass es sowohl im Bereich des Angebots von Haushaltsgeräten als auch der Herstellung und des Vertriebs von Küchenmöbeln genügend Wettbewerber mit beträchtlichen Marktanteilen gibt. Deshalb ist der geplante Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich unproblematisch.

Die Kommission hat geprüft, wie sich der geplante Zusammenschluss auf den Wettbewerb auf den Märkten für Haushaltsgeräte und die Herstellung und den Vertrieb von Küchenmöbeln auswirken würde. Sie kam zu dem Schluss, dass es bei den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen keine Überschneidungen gibt. Es würde lediglich in Deutschland, wo Alno den größten Teil seines Umsatzes generiert, eine vertikale Beziehung entstehen, da Alno seine Küchenmöbel mit Einbaugeräten, wie sie Whirlpool produziert, vertreibt.

Die Untersuchung der Kommission zeigte auf, dass die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen keine beträchtlichen Marktanteile auf den nach- und vorgelagerten Märkten halten und auf diesen Märkten zudem mehrere andere Anbieter mit beträchtlichen Marktanteilen vertreten sind. Kunden könnten ihre Küchengeräte somit problemlos von Wettbewerbern von Whirlpool beziehen. Die Marktuntersuchung bestätigte auch, dass die Wettbewerber von Whirlpool auf einen hinreichenden Kundenstamm zurückgreifen könnten. Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Das Vorhaben wurde am 12. Oktober 2012 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Whirlpool hat seinen Sitz in Benton Harbor, Michigan (USA), und ist an der New Yorker Börse notiert. Whirlpool ist die Muttergesellschaft der Whirlpool Group. Das Unternehmen produziert und vertreibt weltweit eine umfassende Produktlinie von Haushaltsgeräten und verwandten Produkten wie Wäschepflegegeräte, Kühlgeräte, Kochgeräte und Geschirrspüler.

Alno ist ein börsennotiertes deutsches Unternehmen mit Sitz in Pfullendorf (Deutschland). Alno ist die Muttergesellschaft der Alno Group und stellt Küchenmöbel her, die das Unternehmen zusammen mit Einbaugeräten (als Teil eines Gesamtpakets aus Küchenmöbeln und Einbaugeräten) vertreibt. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen