Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des deutschen Küchenherstellers Alno durch Whirlpool
Sowohl im Bereich des Angebots von Haushaltsgeräten als auch der Herstellung und des Vertriebs von Küchenmöbeln genügend Wettbewerber mit beträchtlichen Marktanteilen


(11.12.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Küchenherstellers Alno AG durch den US-amerikanischen Haushaltsgerätehersteller Whirlpool Corporation nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass es sowohl im Bereich des Angebots von Haushaltsgeräten als auch der Herstellung und des Vertriebs von Küchenmöbeln genügend Wettbewerber mit beträchtlichen Marktanteilen gibt. Deshalb ist der geplante Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich unproblematisch.

Die Kommission hat geprüft, wie sich der geplante Zusammenschluss auf den Wettbewerb auf den Märkten für Haushaltsgeräte und die Herstellung und den Vertrieb von Küchenmöbeln auswirken würde. Sie kam zu dem Schluss, dass es bei den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen keine Überschneidungen gibt. Es würde lediglich in Deutschland, wo Alno den größten Teil seines Umsatzes generiert, eine vertikale Beziehung entstehen, da Alno seine Küchenmöbel mit Einbaugeräten, wie sie Whirlpool produziert, vertreibt.

Die Untersuchung der Kommission zeigte auf, dass die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen keine beträchtlichen Marktanteile auf den nach- und vorgelagerten Märkten halten und auf diesen Märkten zudem mehrere andere Anbieter mit beträchtlichen Marktanteilen vertreten sind. Kunden könnten ihre Küchengeräte somit problemlos von Wettbewerbern von Whirlpool beziehen. Die Marktuntersuchung bestätigte auch, dass die Wettbewerber von Whirlpool auf einen hinreichenden Kundenstamm zurückgreifen könnten. Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Das Vorhaben wurde am 12. Oktober 2012 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Whirlpool hat seinen Sitz in Benton Harbor, Michigan (USA), und ist an der New Yorker Börse notiert. Whirlpool ist die Muttergesellschaft der Whirlpool Group. Das Unternehmen produziert und vertreibt weltweit eine umfassende Produktlinie von Haushaltsgeräten und verwandten Produkten wie Wäschepflegegeräte, Kühlgeräte, Kochgeräte und Geschirrspüler.

Alno ist ein börsennotiertes deutsches Unternehmen mit Sitz in Pfullendorf (Deutschland). Alno ist die Muttergesellschaft der Alno Group und stellt Küchenmöbel her, die das Unternehmen zusammen mit Einbaugeräten (als Teil eines Gesamtpakets aus Küchenmöbeln und Einbaugeräten) vertreibt. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen