Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerb wird nicht erheblich behindert


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Ankauf des niederländischen Herstellers von Abhitze-Dampferzeugers NEM durch Siemens
Sowohl Siemens als auch NEM verfügen nur über geringe Marktanteile und werden auf beiden Stufen der Lieferkette weiterhin einer Reihe starker Wettbewerber gegenüberstehen


(10.11.11) - Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb des niederländischen Herstellers von Abhitze-Dampferzeugern NEM Holding B.V. durch die Siemens AG nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Wie die Kommission festgestellt hat, werfen weder der kombinierte Marktanteil noch die Integration der beiden Hersteller wettbewerbsrechtliche Bedenken auf.

Das Produktangebot von Siemens umfasst unter anderem Gas-und-Dampfkraftwerke, in denen Abhitze-Dampferzeuger wie die von NEM hergestellten zum Einsatz kommen. Abhitze-Dampferzeuger nutzen die Abhitze von Gasturbinen für die Erzeugung von Dampf, der wiederum für die Stromerzeugung genutzt wird, so dass sich der energetische Wirkungsgrad des Kraftwerks verbessert und der CO2-Ausstoß verringert wird.

Sowohl Siemens als auch NEM verfügen nur über geringe Marktanteile und werden auf beiden Stufen der Lieferkette weiterhin einer Reihe starker Wettbewerber gegenüberstehen. Ferner gibt es auf dem Markt für Abhitzekessel eine beträchtliche Menge ungenutzter Kapazitäten.

Die Kommission kam deshalb zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Das Vorhaben wurde am 23. September 2011 zur Genehmigung bei der Kommission angemeldet.

Die Unternehmen und ihre Produkte
Die Siemens AG bietet vor allem für Industriekunden eine breite Palette von Waren und Dienstleistungen in den drei Geschäftsfeldern Industrie, Energie und Gesundheit an.

Das niederländische Unternehmen NEM konzipiert, baut, liefert und wartet verschiedene Typen von Abhitzekesseln und Heizkesseln für Anwendungen in Industrie und Energieversorgung.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen