Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

MwSt-Betrug aufdecken und bekämpfen


Bekämpfung von Steuerbetrug: Europäische Kommission schlägt intensivere Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Mehrwertsteuer vor
Seit Einführung der MwSt in der EU hat sich die Lieferkette drastisch verändert - Durch die Globalisierung und den elektronischen Geschäftsverkehr ergeben sich neue Möglichkeiten, aber auch neue Risiken

(06.03.14) - Die EU-Kommission hat im Rahmen der verstärkten Bekämpfung des Steuerbetrugs das Verfahren zur Aufnahme von Verhandlungen mit Russland und Norwegen über Vereinbarungen zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (MwSt) eingeleitet. Das übergeordnete Ziel dieser Vereinbarungen besteht darin, einen Rahmen für die gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs und bei der Beitreibung der geschuldeten Mehrwertsteuer in jedem Land zu schaffen. Die Gefahr des MwSt-Betrugs mit Beteiligung von Akteuren aus Drittländern besteht insbesondere in den Bereichen Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen.

Angesichts des Wachstums dieser Sektoren sind wirksamere Instrumente zur Bekämpfung solcher Betrugsfälle von wesentlicher Bedeutung, um die öffentlichen Haushalte zu schützen. Durch Kooperationsvereinbarungen mit den Nachbarländern und Handelspartnern der EU würden sich die Chancen der Mitgliedstaaten erhöhen, MwSt-Betrug aufzudecken und zu bekämpfen, und die dadurch verursachten finanziellen Verluste eindämmen lassen. Daher ersucht die Kommission die Mitgliedstaaten um ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit Russland und Norwegen, während mit einer Reihe anderer wichtiger internationaler Partner weiterhin Sondierungsgespräche geführt werden.

Algirdas Šemeta, der für Steuern zuständige EU-Kommissar, erklärte: "Seit Einführung der MwSt in der EU hat sich die Lieferkette drastisch verändert. Durch die Globalisierung und den elektronischen Geschäftsverkehr ergeben sich neue Möglichkeiten, aber auch neue Risiken. Betrüger nutzen die zwischen den einzelnen Ländern bestehenden Unterschiede und Informationslücken aus. Um erfolgreich gegen Mehrwertsteuerbetrug vorgehen zu können, muss die EU mit ihren internationalen Partnern Hand in Hand zusammenarbeiten. Dies ist das Ziel des heutigen Kommissionsvorschlags, mit dem um ein Verhandlungsmandat ersucht wird, um der Zusammenarbeit einen formellen Rahmen zu geben.

Die Vereinbarung würde sich auf die Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer stützen, die derzeit den Rahmen für die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet in der EU vorgibt. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Kampf gegen MwSt-Betrug besteht u. a. darin, dass sie sich gegenseitig Zugang zu ihren Datenbanken gewähren und Informationen (entweder automatisch oder auf Anfrage) über die Tätigkeiten der Steuerpflichtigen austauschen. EUROFISC ist ebenfalls ein sehr wirksames Netzwerk für die Mitgliedstaaten, um Informationen und Erkenntnisse über MwSt-Betrug auszutauschen.

Der Einsatz solcher Instrumente könnte durch Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des MwSt-Betrugs auch auf Drittstaaten ausgeweitet werden. Die EU beabsichtigt, solche Vereinbarungen mit Nachbarländern, ihren wichtigsten Handelspartnern und solchen Ländern auszuhandeln, die im Bereich der elektronischen Dienstleistungen führend sind. Bislang wurden Sondierungsgespräche mit Norwegen, Russland, Kanada, der Türkei und China geführt. Sowohl Norwegen als auch Russland haben bereits signalisiert, dass sie nun bereit sind, offizielle Verhandlungen aufzunehmen.

Hintergrund
Im Jahr 2011 betrugen die auf Verstöße oder Nichtvereinnahmung zurückzuführenden Verluste bei den MwSt-Einnahmen schätzungsweise 193 Mrd. EUR (1,5 Prozent des BIP). Obwohl diese Verluste durch eine Kombination verschiedener Faktoren bedingt sind, spielt der MwSt-Betrug dabei sicherlich eine wichtige Rolle.
Die Stärkung des MwSt-Systems gegen Betrug ist ein zentrales Ziel der von der Kommission vorgeschlagenen Reform des MwSt-Systems. Darüber hinaus bezeichnet auch der Aktionsplan der EU gegen Steuerhinterziehung die Mehrwertsteuer als einen der Bereiche, in denen konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um betrügerische Aktivitäten zu unterbinden.

Links
Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/tax_fraud_evasion/missing-part_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen