Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden


Steuersparmodelle: Multinationale Unternehmen erscheinen vor Sonderausschuss
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker betonte, der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung sei eine der Prioritäten der EU-Kommission


(04.12.15) - Die EU verliert durch Steuerhinterziehung und Steuerumgehung jährlich rund 1 Billion Euro, so die Schätzung der EU-Kommission. Der Luxleaks-Skandal hat aufgezeigt, wie Länder Steuerdeals mit multinationalen Unternehmen abschlieβen können, um ihnen niedrige Steuern zu garantieren. Das EU-Parlament hat einen Sonderausschuss ins Leben gerufen, um diese Praktiken genauer zu untersuchen. Am 16. November debattierten Vertreter groβer Konzerne mit dem Ausschuss über künftige Maβnahmen.

Der Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden hat Vorschläge ausgearbeitet, wie die Unternehmensbesteuerung in Europa fairer und transparenter gestaltet werden soll. Am 16. November, debattierten Vertreter multinationaler Unternehmen wie Amazon, Coca-Cola, IKEA und McDonald's mit den Mitgliedern des Sonderausschusses zu Steuervorbescheiden (TAXE).

Der Sonderausschuss hatte seine Empfehlungen für die Unternehmensbesteuerung nach achtmonatiger Arbeit am 26. Oktober verabschiedet. Multinationale Unternehmen sollen ihre Steuern dort zahlen, wo sie ihre Gewinne erzielen, sagen die EU-Abgeordneten. Der Wettstreit zwischen einzelnen Ländern, Unternehmen die niedrigsten Steuersätze anzubieten, habe negative Auswirkungen.

Obwohl der Sonderausschuss seit Aufnahme seiner Tätigkeit multinationale Unternehmen eingeladen hatte, schlugen viele Unternehmen diese Einladung aus. Nachdem der Ausschussvorsitzende, der französische EU-Abgeordnete Alain Lamassoure (EVP) ihnen noch eine Gelegenheit eingeräumt hatte, nimmt die Mehrheit der Unternehmen nun doch an einer Ausschusssitzung teil.

EU-Abgeordnete loben EU-Kommission - Enttäuschung über das schleppende Vorgehen des Ministerrats
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nahm im September an einer Sitzung des Sonderausschusses teil. Er betonte, der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung sei eine der Prioritäten der EU-Kommission. "Die derzeitigen Regeln der Unternehmensbesteuerung sind unzureichend und ungerecht. Manche Unternehmen kommen schlecht weg, während andere sich hinter nationalen Bestimmungen verschanzen und dazugewinnen."

Im Oktober entschied die EU-Kommission, dass die Unternehmen Fiat und Starbucks in Luxemburg beziehungsweise den Niederlanden von Steuerdeals profitiert hätten, die gegen das EU-Beihilferecht verstoβen. Die Ko-Berichterstatterin Elisa Ferreira (S&D) aus Portugal begrüβte die Entscheidung der EU-Kommission, betonte jedoch, die zwei Fälle hätten gezeigt, dass der Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten, Unternehmen durch Steueranreize ins Land zu locken, durchaus gängige Praxis in der EU sei.

Der deutsche EU-Abgeordnete und Berichterstatter Markus Ferber (EVP) ist davon überzeugt, ein automatischer Informationsaustausch über Steuervorbescheide könne zur Lôsung des Problems beitragen. Mitgliedstaaten würden davon abgebracht werden, ihre Steuersätze gegenseitig zu unterbieten. Die Mitgliedstaaten verwässern das Gesetz, zum Verdruss der EU-Abgeordneten. Ferber hakt nach: "Warum streiten die Mitgliedstaaten ab, dass die Kommission Zugang zu diesen Daten hat? Haben sie etwas zu verbergen?" (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen