Schutz der europäischen Stahlindustrie
Europäische Kommission will vorab Import von Stahlprodukten überwachen
Die verabschiedete Verordnung sieht vor, dass in die EU importierte Stahlerzeugnisse eine Einfuhrgenehmigung vorweisen müssen
5. Januar 2025
Die Europäische Kommission hat ein Überwachungssystem eingeführt, mit dem sie im Vorfeld die kurzfristige Marktentwicklung beim Import von Stahlerzeugnissen in die Europäische Union besser einschätzen und bei Bedarf die entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.
Die Einrichtung des Überwachungssystems ist Teil einer am 16. März 2016 von der Kommission vorgelegten Mitteilung zum Schutz der europäischen Stahlindustrie vor den Folgen der weltweiten Überkapazitäten.
Die verabschiedete Verordnung sieht vor, dass in die EU importierte Stahlerzeugnisse eine Einfuhrgenehmigung vorweisen müssen. Die Kommission sendet damit ein deutliches Signal an Unternehmen und exportierende Staaten, dass sie die Marktentwicklung überwacht und im Zweifelsfalle entsprechende Schritte einleitet.
Diese Schutzmaßnahmen kann die EU einführen, wenn Importe eine Gefahr für europäische Hersteller darstellen. Das Überwachungssystem tritt nun für vier Jahre in Kraft. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, gilt eine Frist von 21 Werktagen bis zum Inkrafttreten des Überwachungssystems.
Die europäische Stahlindustrie ist weltweit führend, verliert jedoch zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit durch unfaire Geschäftspraktiken und Überproduktion. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 03.06.16
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