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EU-Forschungs- und Innovationsförderung


Sofortiger Bürokratieabbau für Forscher und KMU: Die Kommission betrachtet die Verwaltungsvereinfachung als einen der Dreh- und Angelpunkte bei der Aufstellung des nächsten Forschungs- und Innovationsprogramms der EU
Die Kommission beschloss drei konkrete Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Verwaltung der EU-Forschungsgelder des laufenden 7. EU-Forschungsrahmenprogramms


(02.02.11) - Die Europäische Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um für die besten Wissenschaftler und innovativsten Unternehmen, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Teilnahme am laufenden "Siebten EU-Forschungsrahmenprogramm" attraktiver und einfacher zu machen. Diese Maßnahmen beruhen auf dem Vereinfachungsplan, den die Kommission im April 2010 vorgestellt hatte, und werden ab sofort gelten.

Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft, erklärte dazu: "Dank der heutigen Schritte werden viele Tausende herausragende Menschen, die wir finanziell unterstützen, weniger Zeit und Kraft mit Papierkram verschwenden und sich stärker auf das konzentrieren, was sie am besten können: ihre Arbeit zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung und zur Verbesserung unserer Lebensqualität in Europa durch Forschung und Innovation auf Weltklasseniveau.

So werden wir noch mehr und bessere Bewerber finden, darunter auch dynamische kleine Unternehmen, die einer überbordenden Bürokratie nicht gewachsen sind. Und dies ist erst der Anfang: Die Kommission hat bereits weitreichende Änderungen in den Finanzvorschriften für alle EU-Finanzierungsprogramme vorgeschlagen. Wenn das Europäische Parlament und der Rat dem zustimmen, werden wir für das Nachfolgeprogramm des 7. Rahmenprogramms noch radikalere Vereinfachungen vorschlagen."

Drei konkrete Maßnahmen
Die Kommission beschloss drei konkrete Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Verwaltung der EU-Forschungsgelder des laufenden 7. EU-Forschungsrahmenprogramms. Jede davon entspricht Bedenken, die von Teilnehmern oder potenziellen Antragstellern wiederholt geäußert worden waren. Dies führt zu folgenden Änderungen:

Es wird eine größere Flexibilität bei der Berechnung der Personalkosten erlaubt, damit Empfänger von EU-Forschungsgeldern zur Beantragung der Erstattung durchschnittlicher Personalkosten ihre üblichen Buchhaltungssysteme verwenden können. Dadurch werden sie nicht mehr gezwungen sein, allein hierfür eine komplette parallele Buchhaltung einzurichten.

KMU-Eigentümer, die ihr eigenes Gehalt in ihrer Buchhaltung nicht ausweisen, können nun für ihren Beitrag zur Arbeit der Forschungsprojekte eine Pauschalerstattung erhalten.

Eine neue Lenkungsgruppe aus hochrangigen Beamten aller beteiligten Kommissionsdienststellen und Agenturen wird Unstimmigkeiten bei der Anwendung der für die Forschungsförderung geltenden Vorschriften beseitigen.

Nächste Schritte
Die Kommission betrachtet die Verwaltungsvereinfachung als einen der Dreh- und Angelpunkte bei der Aufstellung des nächsten Forschungs- und Innovationsprogramms der EU und wird hierbei auf wesentliche Verbesserungen drängen. Nach einer offenen Konsultation in diesem Frühjahr, wird sie bis Ende des Jahres ihre Legislativvorschläge für das nächste EU-Forschungs- und Innovationsprogramm unterbreiten.

Hintergrund
Zum derzeitigen EU-Forschungsrahmenprogramm ("7. RP") sind aus Forschung und Wissenschaft seit 2007 über 40 000 Vorschläge eingegangen. Fast 8 000 Projekte wurden bislang gefördert. Es beteiligen sich fast alle europäischen Universitäten. Etwa 15 % der Teilnehmer sind KMU.

Mehrere konkrete Schritte zur Vereinfachung der Verfahren wurden bereits vor und nach dem Start des 7. RP unternommen.

Im April 2010 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung, in der sie weitere Vereinfachungsmöglichkeiten im derzeit geltenden Rechtsrahmen vorstellte und längerfristig eine mögliche Neufassung der EU-Finanzvorschriften in Aussicht.

Diese Mitteilung löste eine breite Diskussion zwischen den EU-Organen und mit vielen anderen Akteuren im Bereich der Forschung und Innovation aus. In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass der Kommissionsvorschlag für die überarbeitete EU-Haushaltsordnung bereits Vereinfachungen wie die Abschaffung zinstragender Bankkonten vorsieht, die noch auf das 7. RP angewandt werden können, und dass damit die Voraussetzungen für eine radikalere Vereinfachung beim nächsten Rahmenprogramm geschaffen werden. Es ist nun Sache des Rates und des Europäischen Parlaments, diese Vereinfachungen zu beschließen.

Die per Kommissionsbeschluss verabschiedeten Maßnahmen beruhen auf einem breiten Konsens in dieser Debatte und stehen im Einklang mit den Empfehlungen der Sachverständigengruppe, welche die Zwischenbewertung des 7. RP durchgeführt hat. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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