Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Deutsche Rechtsvorschriften und EU-Recht


Steuern: Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen MwSt-Vorschriften für Reisebüros
Mit der Regelung sollen die MwSt-Vorschriften für Reisebüros, die in der EU Pauschalreisen anbieten, vereinfacht und angepasst werden



Deutschland hat es versäumt, für eine ordnungsgemäße Anwendung der in der Mehrwertsteuer-Richtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates) vorgesehenen MwSt-Sonderregelung für Reisebüros zu sorgen und wird deshalb von der Europäischen Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt.

Mit der Regelung sollen die MwSt-Vorschriften für Reisebüros, die in der EU Pauschalreisen anbieten, vereinfacht und angepasst werden. Wenn die Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind, müssen alle Reisebüros die Regelung anwenden, der zufolge die Gewinnmarge (Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten des Reisebüros und dem vom Reisenden zu zahlenden Gesamtbetrag ohne MwSt) als MwSt-Bemessungsgrundlage gilt. Ziel der Regelung ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im September 2013 in mehreren Urteilen festgestellt, dass diese Sonderregelung nicht nur auf Reiseverkäufe von Reisebüros an privat Reisende, sondern auf Reiseverkäufe an jede Art von Kunden, einschließlich Unternehmen, Anwendung findet. In Deutschland gilt die Regelung derzeit nur für Reiseleistungen, die für Privatpersonen erbracht werden.

Die deutschen Behörden gestatten den Reisebüros darüber hinaus, für alle Pauschalreisen, die sie während eines Steuerzeitraums erbringen, eine einzige Gewinnmarge anzusetzen. Nach den EU-Vorschriften müssen die Reisebüros die Nettogewinnspanne jedoch für jede Reiseleistung ermitteln. (Die Nettogewinnspanne dient als Maß der Rentabilität und wird über den als Prozentsatz der Einnahmen ausgedrückten Nettogewinn berechnet.) Sie dürfen dagegen keine Gesamtmarge für den gesamten durch die jeweilige Steuererklärung erfassten Zeitraum verwenden.

Die Europäische Kommission hat am 24. September 2015 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die deutschen Behörden gerichtet. Da Deutschland es versäumt hat, seine Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen, hat die Europäische Kommission beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 01.06.16


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen