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Neue Standorte für die EMA und die EBA


EU-Kommission prüft Bewerbungen um EU-Agenturen aus London
Die Bewertung der Kommission wird die Grundlage für politische Beratungen im Rahmen der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" (Artikel 50) im Oktober 2017 bilden

5. Januar 2025

23 Städte haben sich um die Ansiedlung der derzeit in London ansässigen Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) beworben. Da die Bewerbungsfrist Ende Juli abgelaufen ist, wird die EU-Kommission nun mit der Auswertung der Bewerbungen beginnen. Alle Angebote der Mitgliedstaaten werden objektiv und auf der Grundlage der Kriterien geprüft, die von Kommissionspräsident Juncker und Ratspräsident Tusk festgelegt und von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU-27 auf der Tagung des Europäischen Rates vom 22. Juni 2017 (Artikel 50) gebilligt wurden. Die Kommission wird ihre Bewertung am 30. September 2017 veröffentlichen. Die Minister im Rat werden dann im November über den künftigen Sitz der beiden Agenturen entscheiden.

Die Bewertung der Kommission wird die Grundlage für politische Beratungen im Rahmen der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" (Artikel 50) im Oktober 2017 bilden. Damit die Verlegung der beiden Agenturen reibungslos und zeitnah erfolgen kann, wird die endgültige Entscheidung über die neuen Standorte auf der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" (Artikel 50) im November 2017 gefällt.

Interessierte Mitgliedstaaten konnten ihre Bewerbungen bis zum 31. Juli 2017 bei der Europäischen Kommission und dem Rat einreichen. Alle Bewerbungen werden auf der Website des Rates veröffentlicht.

Es obliegt den Regierungen der 27 Mitgliedstaaten, über die neuen Standorte für die EMA und die EBA, deren Sitz derzeit London ist, zu entscheiden. Die Verlegung der Agenturen ist eine direkte Folge der auf der Tagung des Europäischen Rates vom 29. März 2017 offiziell mitgeteilten Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen. Die Verlegungsfrage fällt nicht unter die Brexit-Verhandlungen, sondern sie ist ausschließlich Gegenstand der Verhandlungen zwischen den anderen 27 EU-Mitgliedstaaten.

Die Kommission hat sich wiederholt für eine schnelle Entscheidung über die neuen Standorte ausgesprochen, da die EMA und die EBA zwei zentrale EU-Aufsichtsbehörden sind, die auch nach März 2019 reibungslos und ununterbrochen funktionieren müssen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.08.17
Home & Newsletterlauf: 27.09.17



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