Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

PNR-Abkommen zwischen EU und Kanada


Muss geändert werden: Das geplante PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen
Erklärung der Europäischen Kommission zum Gutachten des Europäischen Gerichtshofs



Zum Gutachten des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf das PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada erklärte der für die Sicherheitsunion zuständige Kommissar Julian King: "Die Europäische Kommission nimmt das Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union über das geplante PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada zur Kenntnis. Die Europäische Kommission wird das Gutachten und seine potenziellen Auswirkungen nun sorgfältig prüfen.

Mit Kanada würden wir gern analysieren, wie wir die Bedenken des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf das geplante PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada aus dem Weg räumen können. Der Austausch von Informationen wie PNR ist für die Sicherheit unserer Bürger von entscheidender Bedeutung, und die Europäische Kommission wird alles Erforderliche tun, um sicherzustellen, dass der Informationsaustausch gemäß dem Gutachten des Gerichtshofs fortgesetzt werden kann und dabei die Grundrechte und insbesondere das Recht auf Datenschutz gewährleistet werden."

Hintergrund
Das geplante PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) an Kanada im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus und anderer grenzübergreifender schwerer Kriminalität unter bestimmten Bedingungen und Garantien für den Datenschutz.

Das jetzige Gutachten betrifft die Vereinbarkeit des geplanten Abkommens zwischen der EU und Kanada über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (PNR-Abkommen) mit dem Vertrag und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass das geplante Abkommen in seiner derzeitigen Fassung von der Union nicht geschlossen werden kann, da einige Bestimmungen geändert werden müssen.

Die Kommission wird das Gutachten sehr aufmerksam verfolgen und ist bereit, mit Kanada Gespräche zu führen, um die Bedenken des Europäischen Gerichtshofs über das geplante PNR-Abkommen auszuräumen.

Auch wenn das Gutachten des Gerichtshofs offiziell nur das geplante PNR-Abkommen mit Kanada betrifft, wird die Kommission mit den anderen internationalen Partnern eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Datenübermittlung an Nicht-EU-Länder dem Gutachten des Gerichtshofs, dem Vertrag und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union entspricht. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.08.17
Home & Newsletterlauf: 22.09.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen