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Anwendung der EU-Kartellvorschriften


Kartellrecht: Europäische Kommission übermittelt Google Mitteilung der Beschwerdepunkte zu ihrem Preisvergleichsdienst und leitet außerdem förmliche Untersuchung zu Android ein
Darüber hinaus hat die Kommission förmlich eine getrennte kartellrechtliche Untersuchung des Verhaltens von Google hinsichtlich des Betriebssystems für mobile Geräte Android eingeleitet

(22.04.15) - Die Europäische Kommission hat Google eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt, in der sie dem Unternehmen vorwirft, dass es seine beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) missbräuchlich ausnutzt, indem es ihren eigenen Preisvergleichsdienst auf ihren allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzugt. Nach vorläufiger Auffassung der Kommission verstößt dieses Verhalten gegen EU-Kartellrecht, da es den Wettbewerb behindert und Verbrauchern schadet. Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Darüber hinaus hat die Kommission förmlich eine getrennte kartellrechtliche Untersuchung des Verhaltens von Google hinsichtlich des Betriebssystems für mobile Geräte Android eingeleitet. Bei der Untersuchung wird die Frage im Mittelpunkt stehen, ob Google in Bezug auf Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste für intelligente Mobilgeräte wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder eine etwaige marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt hat.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Ziel der Kommission ist es, durch Anwendung der EU-Kartellvorschriften dafür zu sorgen, dass die in Europa tätigen Unternehmen, wo auch immer sie ihren Sitz haben, die Auswahl für die Verbraucher in Europa nicht künstlich einschränken oder Innovation bremsen.

Im Falle von Google habe ich die Befürchtung, dass das Unternehmen unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften ihrem eigenen Preisvergleichsdienst einen unfairen Vorteil verschafft hat. Google hat nun Gelegenheit, die Kommission vom Gegenteil zu überzeugen. Sollte die Untersuchung jedoch unsere Befürchtungen bestätigen, müsste Google die rechtlichen Konsequenzen tragen und ihre Geschäftspraxis in Europa ändern.

Außerdem habe ich eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung des Verhaltens von Google in Bezug auf mobile Betriebssysteme, Apps und Dienste eingeleitet. Smartphones, Tablets und ähnliche Geräte spielen im täglichen Leben vieler Menschen eine immer wichtigere Rolle. Ich möchte sicherstellen, dass die Märkte in diesem Bereich sich entwickeln können, ohne dabei von einem Unternehmen durch wettbewerbswidrige Handlungen behindert zu werden."

Preisvergleichsdienst
Mit Preisvergleichsdiensten können Verbraucher auf Websites für Online-Shopping nach Produkten suchen und die Preise der verschiedenen Anbieter vergleichen. In ihrer im November 2010 eingeleiteten Untersuchung gelangte die Kommission zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Google ihren eigenen (derzeit "Google Shopping" genannten) Preisvergleichsdienst auf ihren allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzugt, indem es beispielsweise Google Shopping auf dem Bildschirm sichtbarer platziert. So könnten daher Interessenten künstlich von anderen Preisvergleichsdiensten umgelenkt und die Konkurrenzfähigkeit von Wettbewerbern auf dem Markt beeinträchtigt werden. Die Kommission hat die Befürchtung, dass die Nutzer bei ihrer Suche nicht notwendigerweise die für sie relevantesten Ergebnisse zu sehen bekommen.

Dies schadet den Verbrauchern und verhindert Innovation. Nach vorläufiger Auffassung der Kommission sollte Google dieses Verhalten abstellen und die Preisvergleichsdienste ihrer Konkurrenten genauso behandeln wie ihren eigenen. Google hat nun Gelegenheit, innerhalb von zehn Wochen zu den Vorwürfen der Kommission Stellung zu nehmen und dann eine förmliche Anhörung zu beantragen. Die bisherigen Verpflichtungsangebote von Google reichen nach Auffassung der Kommission insgesamt nicht aus, um ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.

Android
Seit 2005 hat Google die Entwicklung des Betriebssystems für mobile Geräte Android geprägt. Android ist ein quelloffenes System, das heißt, es kann von jedem frei genutzt und weiterentwickelt werden. Die meisten Smartphone- und Tablet-Hersteller verwenden das Betriebssystem Android in Kombination mit einer Reihe googleeigener Anwendungen und Dienste. Diese Hersteller treffen mit Google Vereinbarungen, um das Recht zu erhalten, auf ihren Android-Geräten Google-Anwendungen zu installieren. Bei ihrer eingehenden Untersuchung wird sich die Kommission auf die Frage konzentrieren, ob Google gegen EU-Kartellrecht verstoßen hat, indem es die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste zum Nachteil der Verbraucher und der Entwickler innovativer Dienste und Produkte behindert hat.

Hintergrund
Die Kommission setzt die förmliche kartellrechtliche Untersuchung anderer Aspekte des Verhaltens von Google im EWR fort, darunter die Vorzugsbehandlung, die Google ihren anderen spezialisierten Suchdiensten in ihren allgemeinen Suchergebnissen gewährt, sowie Bedenken in Bezug auf das Kopieren von Webinhalten konkurrierender Unternehmen (auch als "Scraping" bezeichnet), Exklusivwerbung und übermäßige Beschränkungen für werbende Unternehmen.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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