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Google Android & EU-Kartellvorschriften


Kartellrecht: Europäische Kommission leitet förmliche Untersuchung zum mobilen Betriebssystem Android gegen Google ein
Die Kommission wird prüfen, ob Google durch wettbewerbswidrige Vereinbarungen die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Betriebssysteme sowie mobiler Kommunikationsanwendungen und -dienste im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) behindert hat

(22.04.15) - Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen Google eingeleitet, in dem eingehend untersucht werden soll, ob das Verhalten des Unternehmens in Bezug auf ihr mobiles Betriebssystem Android sowie auf Anwendungen und Dienste für Smartphones und Tablets gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Die Kommission wird prüfen, ob Google durch wettbewerbswidrige Vereinbarungen und/oder die missbräuchliche Ausnutzung einer etwaigen marktbeherrschenden Stellung illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Betriebssysteme sowie mobiler Kommunikationsanwendungen und -dienste im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) behindert hat. Diese Untersuchung wird getrennt von der Untersuchung der Kommission in Bezug auf das Verhalten von Google im Bereich der Internetsuche durchgeführt.

Seit 2005 hat Google die Entwicklung des Betriebssystems für mobile Geräte Android geprägt. In den letzten Jahren hat sich Android zum führenden Betriebssystem für intelligente Mobilgeräte im EWR entwickelt, so dass heute die meisten Smartphones in Europa mit Android ausgerüstet sind. Weitere mobile Betriebssysteme sind iOS von Apple (das Apple gehört und nur auf iPhones und iPads läuft) und Windows Phone (das in Smartphones und Tablets von Microsoft und anderen Herstellern verwendet wird).

Android ist ein quelloffenes mobiles Betriebssystem, das heißt, es kann von jedem frei genutzt und weiterentwickelt werden. Die meisten Smartphone- und Tablet-Hersteller verwenden das Betriebssystem Android jedoch in Kombination mit einer Reihe Google-eigener Anwendungen und Dienste. Um das Recht zu erhalten, diese Anwendungen und Dienste auf ihren Android-Geräten zu installieren, müssen die Hersteller bestimmte Vereinbarungen mit Google treffen.

Gegenstand der förmlichen Untersuchung der Kommission
Nach Eingang zweier Beschwerden und einer von der Kommission von Amts wegen durchgeführten ersten Untersuchung hat die Kommission nun eine förmliche Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob bestimmte Bedingungen in den Vereinbarungen, die Google im Zusammenhang mit der Nutzung von Android und Google-eigenen Anwendungen und Diensten trifft, gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen.

Auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen wird die Kommission in dieser Untersuchungsphase insbesondere prüfen,

>> ob Google illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Anwendungen oder Dienste behindert hat, indem es von Smartphone- und Tabletherstellern verlangt oder ihnen einen Anreiz geboten hat, ausschließlich googleeigene Anwendungen oder Dienste vorzuinstallieren;
>> ob Google Smartphone- und Tablethersteller, die Google-Anwendungen und -Dienste auf einigen ihrer Android-Geräte installieren wollen, an der Entwicklung und dem Vertrieb veränderter und potenziell konkurrierender Versionen von Android (sogenannte "Android-Forks") auf anderen Geräten gehindert und damit illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Betriebssysteme und mobiler Anwendungen oder Dienste behindert hat;
>> ob Google illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender Anwendungen oder Dienste behindert hat, indem es eine Kopplung oder Bündelung bestimmter auf Android-Geräten vertriebener Google-Anwendungen und -Dienste mit anderen Anwendungen, Diensten und/oder Anwendungsprogrammierschnittstellen von Google vorgenommen hat.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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