Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

"Intellectual Property Rights" in der EU


Rechte des geistigen Eigentums: Schutzrechtsintensive Wirtschaftszweige stellen etwa 35 Prozent aller Arbeitsplätze in der EU
Eine Studie mit Schwerpunkt auf der EU-Wirtschaft sieht als schutzrechtsintensiv jene Wirtschaftszweige an, die eine größere Anzahl von Schutzrechten je Beschäftigten anmelden als andere Wirtschaftszweige oder in denen die Nutzung dieser Rechte unverzichtbarer Bestandteil ihrer Tätigkeit ist

(25.10.13) - Die Europäische Kommission begrüßte die Veröffentlichung einer Studie zu dem Beitrag der schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweige zur Wirtschaftsleistung und zur Beschäftigung in Europa ("Intellectual Property Rights intensive industries: contribution to economic performance and employment in Europe"), die gemeinsam vom Europäischen Patentamt (EPA) und vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) erstellt worden ist. Diese Studie vom September 2013 geht der Frage nach, welche Bedeutung die Rechte des geistigen Eigentums für die EU-Wirtschaft haben. Der Studie zufolge macht der Anteil der schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweige an der gesamten Wirtschaftstätigkeit der EU rund 39 Prozent aus (mit einem Wert von ca. 4,7 Billionen EUR pro Jahr), ihr direkter Anteil an der Gesamtbeschäftigung annähernd 26 Prozent, d. h. 56 Millionen Arbeitsplätze; weitere 9 Prozent aller Arbeitsplätze in der EU sind indirekt mit diesen Wirtschaftszweigen verbunden.

"Ich bin der festen Überzeugung, dass die Rechte des geistigen Eigentums für die Förderung von Innovation und Kreativität eine eminent wichtige Rolle spielen", so der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier. "Ich freue mich über die Veröffentlichung dieser Studie, die bestätigt, dass der Schutz dieser Rechte Wachstum und Arbeitsplätze bedeutet. Sie hilft uns, politische Entscheidungen zu treffen, die auf konkrete Fakten gestützt sind. Aus dieser Studie wird deutlich, dass Rechte des geistigen Eigentums in unserer Wirtschaft allgegenwärtig sind: Von der High-Tech-Industrie bis hin zu den Herstellern von Sportartikeln, Spielzeug und Computerspielen – alle machen sie ausgiebig von Rechten Gebrauch, die häufig nicht nur einer Kategorie, sondern verschiedenen Kategorien von Schutzrechten angehören."

Benoît Battistelli, der Präsident des Europäischen Patentamts sagte hierzu: "Aus diesem Bericht wird deutlich, dass Patente und andere Schutzrechte nicht nur wirtschaftstheoretisch von Bedeutung sind. Immaterielle Vermögenswerte sind für innovative Unternehmen extrem wichtig geworden. Patente erleichtern oft den Zugang zu Kapital und Geschäftspartnern. Dies gilt besonders für KMU, aber auch für Forschungszentren und Universitäten. Um in unserer globalen Wirtschaft wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Europa die Entwicklung und den Einsatz von Innovationen und neuen Technologien noch stärker als bisher fördern."

Der Präsident des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt António Campinos kommentierte die Studie mit folgenden Worten: "Diese Studie ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen Fachleuten aus verschiedenen Agenturen und Ländern und der Verwendung einer transparenten, replizierbaren Methode. Sie setzt sich mit der grundlegenden Frage auseinander, wie wichtig schutzrechtsintensive Wirtschaftszweige für die Beschäftigung, das BIP und den Handel in der EU sind. Die Antwort ist eindeutig: Sie sind wichtig, sie sind sogar sehr wichtig."

Die Studie mit Schwerpunkt auf der EU-Wirtschaft sieht als schutzrechtsintensiv jene Wirtschaftszweige an, die eine größere Anzahl von Schutzrechten je Beschäftigten anmelden als andere Wirtschaftszweige oder in denen die Nutzung dieser Rechte unverzichtbarer Bestandteil ihrer Tätigkeit ist. Die Schutzrechtsintensität wird auf EU-Ebene anhand EU-weiter Messgrößen ermittelt.

Die Studie kommt u. a. zu folgendem Ergebnis:

>> Die durchschnittliche Vergütung in schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweigen ist mehr als 40 Prozent höher als in anderen Wirtschaftszweigen.
>> Zu den schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweigen zählen u. a.:
>> Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb (Patente)
>> Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (Marken)
>> Herstellung von Uhren (Muster)
>> Verlegen von Büchern (Urheberrecht) und
>> Milchverarbeitung (geografische Angaben)

Zu den schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweigen gehören Unternehmen mit höchst unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen über Werbung und Weinerzeugung, Herstellung von Eiskrem, Tapeten, elektrischer Beleuchtung und Haushaltsgeräten bis hin zu Satellitenkommunikation sowie Erdöl- und Erdgasgewinnung. Viele Unternehmen nutzen mehrere Arten von Schutzrechten gleichzeitig.

Eine Aufstellung aller schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweige ist im Anhang des Berichts beigefügt. Für die USA wurde 2012 eine ähnliche Studie vom Patent- und Markenamt der USA in Zusammenarbeit mit der Economics and Statistics Administration durchgeführt, die zu ähnlichen Ergebnissen für die US-Wirtschaft kam wie die Studie von EPA und HABM für die EU-Wirtschaft. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen