Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug


Mehrwertsteuer-Lücke von 152 Milliarden Euro zeigt Reformbedarf
Jüngsten Medienberichten zufolge ist umfangreicher Mehrwertsteuerbetrug unter anderem auf organisierte Kriminalität einschließlich des Terrorismus zurückzuführen

18. Juni 2025

Den EU-Ländern sind laut einer neuen Studie der Europäischen Kommission, die vorgestellt wurde, im Jahr 2015 schätzungsweise insgesamt rund 152 Mrd. Euro an Einnahmen aus der Mehrwertsteuer entgangen. Die sogenannte "Mehrwertsteuerlücke", d. h. die Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Mehrwertsteuereinnahmen, ist ein weiterer Beleg für den Reformbedarf. "Wir werden in Kürze einen Vorschlag zur Überarbeitung der Mehrwertsteuervorschriften bei grenzüberschreitenden Verkäufen vorlegen", sagte Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll. "Unsere Reform soll dazu beitragen, den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug um 80 Prozent zu reduzieren, sodass die Mitgliedstaaten dringend benötigtes Geld in die Staatskasse bekommen."

Es gibt zwar gewisse Anzeichen für eine Verbesserung der Mehrwertsteuereinnahmen, doch der Fehlbetrag ist nach wie vor zu hoch. Der Bericht über die Studie ist im Vorfeld der erwarteten Vorschläge der Kommission zur Überarbeitung des Mehrwertsteuersystems erschienen.

Die durchschnittlichen Zahlen zur Mehrwertsteuererhebung in der EU verbessern sich zwar, jedoch schneiden die einzelnen Mitgliedstaaten dabei ganz unterschiedlich ab. In Rumänien (37,2 Prozent), der Slowakei (29,4 Prozent) und Griechenland (28,3 Prozent) war die Mehrwertsteuerlücke 2015 am größten und in Spanien (3,5 Prozent) und Kroatien (3,9 Prozent) am kleinsten.

In absoluten Zahlen weist Italien mit 35 Mrd. Euro die größte Lücke bei den Mehrwertsteuereinnahmen auf. In den meisten Mitgliedstaaten hat sich die Mehrwertsteuerlücke verringert, und zwar am stärksten in Malta, Rumänien und Spanien. In Belgien, Dänemark, Irland, Griechenland, Luxemburg, Finnland und dem Vereinigten Königreich ist die Lücke hingegen etwas größer geworden.

Im Oktober hat die Europäische Kommission Vorschläge für die umfassendste Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften seit 25 Jahren vorlegt. Dadurch soll die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug erleichtert und die Mehrwertsteuererhebung effizienter gestaltet werden. Jüngsten Medienberichten zufolge ist umfangreicher Mehrwertsteuerbetrug unter anderem auf organisierte Kriminalität einschließlich des Terrorismus zurückzuführen. Dieses Problem kann nur gelöst werden, wenn die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.
Wenngleich die Mitgliedstaaten bereits Anstrengungen unternommen haben, um die Mehrwertsteuerlücke zu verringern, muss das Mehrwertsteuersystem modernisiert und besser gegen den massiven Betrug gewappnet werden, um die Zukunft des Binnenmarkts zu sichern. Außerdem soll die Reform des derzeitigen Mehrwertsteuersystems zur Entwicklung des digitalen Binnenmarkts beitragen und die Strategie der Kommission zur Erreichung einer gerechteren und effizienteren Besteuerung in der EU ergänzen.

Hintergrund
Die Studie über die Mehrwertsteuerlücke wurde von der Kommission finanziert. Die im Rahmen dieser Studie ermittelte Mehrwertsteuerlücke schließt erstmals auch die Einnahmen aus den neuen Mehrwertsteuervorschriften für die grenzüberschreitende Erbringung elektronischer Dienstleistungen ein, die auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission erlassen wurden und am 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind.

Im April 2016 hat die Kommission den Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer – Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum veröffentlicht. Der Aktionsplan umfasst unmittelbar durchführbare, dringend erforderliche Maßnahmen zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke sowie langfristige strategische Lösungen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs und zur Verbesserung der Mehrwertsteuererhebung in der EU. Außerdem wird darin erläutert, welche Maßnahmen zur Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraums ergriffen werden müssen und wie das Mehrwertsteuersystem an die Gegebenheiten des Binnenmarktes, der digitalen Wirtschaft und die Bedürfnisse der KMU angepasst werden muss.

In diesem Herbst wird die Kommission Legislativvorschläge vorlegen, die darauf abzielen, den Grundsatz der Erhebung der Mehrwertsteuer auf den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU wiederherzustellen. Durch grenzüberschreitenden Betrug entgehen den Mitgliedstaaten jedes Jahr Mehrwertsteuereinnahmen von 50 Mrd. Euro. Das neue System soll dafür sorgen, dass der grenzüberschreitende Betrug um 80 Prozent (ca. 40 Mrd. Euro) zurückgeht. Außerdem hofft die Kommission, dass die Mitgliedstaaten eine rasche Einigung über die neuen Vorschriften zur Verbesserung der mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr erzielen, die sie im Jahr 2016 vorgeschlagen hatte. Wie bei allen Initiativen im Bereich der Besteuerung können vorgeschlagene Änderungen nur dann in Kraft treten, wenn die Mitgliedstaaten einstimmig zustimmen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 20.11.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen