Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-weites Label für grüne Investmentfonds


Nachhaltige Finanzwirtschaft: Hochrangige Expertengruppe legt Fahrplan für eine grünere Wirtschaft vor
Ein Klassifizierungssystem ("Taxonomie"), um Marktklarheit darüber zu schaffen, was "nachhaltig" ist und was nicht




Die Europäische Kommission begrüßt den vorgelegten Abschlussbericht ihrer hochrangigen Expertengruppe für eine nachhaltige Finanzwirtschaft, die strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem zur Unterstützung nachhaltiger Investitionen abgibt. Die Kommission wird nun auf der Grundlage dieser Empfehlungen in den kommenden Wochen ihre Strategie für eine nachhaltige Finanzwirtschaft vorlegen.

Der Abschlussbericht der hochrangigen Expertengruppe zeigt die Herausforderungen und Chancen auf, vor denen die EU bei der Entwicklung einer nachhaltigen Finanzpolitik steht. Sie zeigt Wege auf, wie der Finanzsektor wieder mit der Realwirtschaft in Verbindung gebracht werden kann, um den Übergang zu einer ressourceneffizienteren Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Die Gruppe argumentiert, dass eine Neuausrichtung der Investitionsströme in langfristige, nachhaltige Projekte auch die Stabilität des Finanzsystems verbessern wird.

Die Expertengruppe schlägt unter anderem vor:

>> ein Klassifizierungssystem ("Taxonomie"), um Marktklarheit darüber zu schaffen, was "nachhaltig" ist und was nicht

>> Klärung der Pflichten der Anleger für ein nachhaltigeres Finanzsystem

>> Verbesserte Offenlegung von Finanzdienstleistern darüber, wie Nachhaltigkeit in ihre Entscheidungsfindung einbezogen wird

>> ein EU-weites Label für grüne Investmentfonds

>> eine europäische Norm für grüne Anleihen

>> die Nachhaltigkeit in die Mandate der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA) aufzunehmen.

Der Bericht der Gruppe wird die Grundlage für den umfassenden Aktionsplan der Kommission zur nachhaltigen Finanzierung bilden, den sie in den kommenden Wochen vorlegen wird. Sowohl die Ergebnisse des Berichts als auch der Aktionsplan der Kommission werden auf einer hochrangigen Konferenz am 22. März 2018 in Brüssel erörtert. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 31.01.18
Home & Newsletterlauf: 19.03.18



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen