EU-weites Label für grüne Investmentfonds
Nachhaltige Finanzwirtschaft: Hochrangige Expertengruppe legt Fahrplan für eine grünere Wirtschaft vor
Ein Klassifizierungssystem ("Taxonomie"), um Marktklarheit darüber zu schaffen, was "nachhaltig" ist und was nicht
Die Europäische Kommission begrüßt den vorgelegten Abschlussbericht ihrer hochrangigen Expertengruppe für eine nachhaltige Finanzwirtschaft, die strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem zur Unterstützung nachhaltiger Investitionen abgibt. Die Kommission wird nun auf der Grundlage dieser Empfehlungen in den kommenden Wochen ihre Strategie für eine nachhaltige Finanzwirtschaft vorlegen.
Der Abschlussbericht der hochrangigen Expertengruppe zeigt die Herausforderungen und Chancen auf, vor denen die EU bei der Entwicklung einer nachhaltigen Finanzpolitik steht. Sie zeigt Wege auf, wie der Finanzsektor wieder mit der Realwirtschaft in Verbindung gebracht werden kann, um den Übergang zu einer ressourceneffizienteren Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Die Gruppe argumentiert, dass eine Neuausrichtung der Investitionsströme in langfristige, nachhaltige Projekte auch die Stabilität des Finanzsystems verbessern wird.
Die Expertengruppe schlägt unter anderem vor:
>> ein Klassifizierungssystem ("Taxonomie"), um Marktklarheit darüber zu schaffen, was "nachhaltig" ist und was nicht
>> Klärung der Pflichten der Anleger für ein nachhaltigeres Finanzsystem
>> Verbesserte Offenlegung von Finanzdienstleistern darüber, wie Nachhaltigkeit in ihre Entscheidungsfindung einbezogen wird
>> ein EU-weites Label für grüne Investmentfonds
>> eine europäische Norm für grüne Anleihen
>> die Nachhaltigkeit in die Mandate der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA) aufzunehmen.
Der Bericht der Gruppe wird die Grundlage für den umfassenden Aktionsplan der Kommission zur nachhaltigen Finanzierung bilden, den sie in den kommenden Wochen vorlegen wird. Sowohl die Ergebnisse des Berichts als auch der Aktionsplan der Kommission werden auf einer hochrangigen Konferenz am 22. März 2018 in Brüssel erörtert. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 31.01.18
Home & Newsletterlauf: 19.03.18
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
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