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EU-weites Label für grüne Investmentfonds


Nachhaltige Finanzwirtschaft: Hochrangige Expertengruppe legt Fahrplan für eine grünere Wirtschaft vor
Ein Klassifizierungssystem ("Taxonomie"), um Marktklarheit darüber zu schaffen, was "nachhaltig" ist und was nicht




Die Europäische Kommission begrüßt den vorgelegten Abschlussbericht ihrer hochrangigen Expertengruppe für eine nachhaltige Finanzwirtschaft, die strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem zur Unterstützung nachhaltiger Investitionen abgibt. Die Kommission wird nun auf der Grundlage dieser Empfehlungen in den kommenden Wochen ihre Strategie für eine nachhaltige Finanzwirtschaft vorlegen.

Der Abschlussbericht der hochrangigen Expertengruppe zeigt die Herausforderungen und Chancen auf, vor denen die EU bei der Entwicklung einer nachhaltigen Finanzpolitik steht. Sie zeigt Wege auf, wie der Finanzsektor wieder mit der Realwirtschaft in Verbindung gebracht werden kann, um den Übergang zu einer ressourceneffizienteren Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Die Gruppe argumentiert, dass eine Neuausrichtung der Investitionsströme in langfristige, nachhaltige Projekte auch die Stabilität des Finanzsystems verbessern wird.

Die Expertengruppe schlägt unter anderem vor:

>> ein Klassifizierungssystem ("Taxonomie"), um Marktklarheit darüber zu schaffen, was "nachhaltig" ist und was nicht

>> Klärung der Pflichten der Anleger für ein nachhaltigeres Finanzsystem

>> Verbesserte Offenlegung von Finanzdienstleistern darüber, wie Nachhaltigkeit in ihre Entscheidungsfindung einbezogen wird

>> ein EU-weites Label für grüne Investmentfonds

>> eine europäische Norm für grüne Anleihen

>> die Nachhaltigkeit in die Mandate der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA) aufzunehmen.

Der Bericht der Gruppe wird die Grundlage für den umfassenden Aktionsplan der Kommission zur nachhaltigen Finanzierung bilden, den sie in den kommenden Wochen vorlegen wird. Sowohl die Ergebnisse des Berichts als auch der Aktionsplan der Kommission werden auf einer hochrangigen Konferenz am 22. März 2018 in Brüssel erörtert. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 31.01.18
Home & Newsletterlauf: 19.03.18



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