Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Anbieter von Computerreservierungssystemen


Kartellrecht: Europäische Kommission leitet Prüfverfahren zum Vertrieb von Flugtickets ein
Die untersuchten Vereinbarungen könnten gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen



Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu untersuchen, ob Vereinbarungen, die die Buchungssystemanbieter Amadeus und Sabre mit Fluggesellschaften und Reisebüros geschlossen haben, unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften den Wettbewerb beeinträchtigen könnten. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Die Liberalisierung des EU-Luftverkehrsmarktes vor mehr als 25 Jahren hat für die EU-Bürger erhebliche Vorteile gebracht, so unter anderem eine größere Auswahl und niedrigere Ticketpreise. Unsere Untersuchung zu Amadeus und Sabre konzentriert sich auf mögliche Beschränkungen des Wettbewerbs auf dem Markt für den Vertrieb von Flugtickets. Wir haben Bedenken, dass solche Beschränkungen Innovationshemmnisse schaffen und die Ticketvertriebskosten erhöhen, was letztlich für die Fluggäste zu einem Anstieg der Ticketpreise führen könnte."

Amadeus und Sabre sind weltweit führende Anbieter von Computerreservierungssystemen, auch bekannt als Global Distribution Systems. Diese Systeme aggregieren Informationen zu Flugplänen, Sitzplatzverfügbarkeit und Ticketpreisen von mehreren Fluggesellschaften. Sie versetzen (sowohl online als auch über Ladengeschäfte tätige) Reisebüros und Reiseunternehmen in die Lage, Flugangebote zu vergleichen und für ihre Kunden Flugtickets zu reservieren und auszustellen.

Die Kommission wird prüfen, ob bestimmte Klauseln in den Vereinbarungen von Amadeus und Sabre mit Fluggesellschaften und Reisebüros diese unter Umständen in ihrer Möglichkeit einschränken, die Dienste anderer Flugticketanbieter in Anspruch zu nehmen. Dies könnte Anbietern neuer Ticketvertriebsdienste den Markteintritt erschweren und die Vertriebskosten für Fluggesellschaften, die letztlich auf die von den Verbrauchern gezahlten Ticketpreise abgewälzt werden, erhöhen.

Die untersuchten Vereinbarungen könnten gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen, nach dem Vereinbarungen zwischen Unternehmen untersagt sind, die den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verhindern, einschränken oder verfälschen (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Die Kommission wird dieser eingehenden Prüfung nun Vorrang einräumen. Das Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Hintergrund
Sowohl das spanische Unternehmen Amadeus als auch das US-amerikanische Unternehmen Sabre stellen weltweit IT-Produkte für die Reisebranche bereit, unter anderem Buchungssysteme, mit denen Reisebüros Flüge und andere Reiseleistungen buchen können, und Software zur Verwaltung der Reservierungen der Fluggesellschaften und zur Verwaltung der freien Sitzplätze.

Nach Artikel 101 AEUV sind Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken können, verboten. Wie diese Bestimmungen, die auch von den nationalen Wettbewerbsbehörden angewendet werden können, umzusetzen sind, ist in der EU-Kartellverordnung (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates) festgelegt.

Nach Artikel 11 Absatz 6 der Kartellverordnung entfällt mit der Verfahrenseinleitung durch die Kommission die Zuständigkeit der mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden für die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts in der jeweiligen Sache. Artikel 16 Absatz 1 dieser Verordnung besagt ferner, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten keine Entscheidungen erlassen dürfen, die einem Beschluss zuwiderlaufen, den die Kommission in einem von ihr eingeleiteten Verfahren zu erlassen beabsichtigt.

Für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung gibt es keine verbindliche Frist. Ihre Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falls, der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen und der Ausübung der Verteidigungsrechte ab.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.18
Newsletterlauf: 16.01.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen