Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Einzig mögliche biologische Behandlungsmethode


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von Shire durch Takeda unter Auflagen
Die Untersuchung der Kommission konzentrierte sich auf Behandlungsmöglichkeiten für chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED) und insbesondere auf das Gebiet der biologischen Behandlungsmethoden, auf dem sich die Tätigkeiten von Shire und Takeda überschneiden



Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Shire durch Takeda Pharmaceutical Company nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass das aktuell durch Shire entwickelte biologische Produkt zur Behandlung von chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen veräußert wird.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Es gibt viele Erkrankungen, für die es nur eine begrenzte Anzahl wirksamer und sicherer Behandlungen gibt. Dazu zählen auch chronisch-entzündliche Darmerkrankungen. Dabei handelt es sich um chronische Erkrankungen mit verheerenden Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, dass Unternehmen weiterhin an der Entwicklung viel versprechender neuer Behandlungsmethoden arbeiten. Wir genehmigen heute den Zusammenschluss von Shire und Takeda – Voraussetzung dafür ist jedoch die Veräußerung des aktuell durch Shire entwickelten Produkts zur Behandlung dieser Krankheiten, das ansonsten durch die Übernahme verloren gehen könnte. Damit wird die Innovationstätigkeit auf dem Markt erhalten und – was noch wichtiger ist – ein größeres Angebot an Therapien für die Patienten geschaffen"

Die Untersuchung der Kommission
Die Untersuchung der Kommission konzentrierte sich auf Behandlungsmöglichkeiten für chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED) und insbesondere auf das Gebiet der biologischen Behandlungsmethoden, auf dem sich die Tätigkeiten von Shire und Takeda überschneiden.

Bei CED handelt es sich um chronische Krankheiten, die häufig bei jungen Patienten diagnostiziert werden. Da herkömmliche Behandlungen wie Entzündungshemmer und Kortikosteroide nur begrenzt wirken, werden den Patienten biologische Behandlungsmethoden verordnet, wenn sich das Krankheitsbild verschlechtert.

Takeda bietet bereits eine biologische Behandlung für CED an; dieses Produkt mit dem Namen Entyvio gehört zu den biologischen Behandlungsmethoden der "Anti-Integrine". Der Vorteil dieser Behandlungsmethode ist, dass ihre Anwendung bei älteren oder sehr jungen Patienten sowie bei Patienten, die bereits gesundheitliche Probleme haben oder in der Vergangenheit schlecht auf Arzneimittel reagiert haben, sicherer ist. Bei einigen CED-Patienten sind Anti-Integrine die einzig mögliche biologische Behandlungsmethode.

Shire entwickelt derzeit eine biologische Behandlungsmethode, die ebenfalls in die Kategorie der Anti-Integrine fällt. Es ist daher davon auszugehen, dass das Produkt nach seiner Markteinführung in engem Wettbewerb mit Entyvio stehen wird.

Die Kommission befürchtete, dass die Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form zu einem Rückgang der Innovationstätigkeiten und zu einer Verringerung des potenziellen künftigen Wettbewerbs führen würde.

Insbesondere ergab die Marktuntersuchung der Kommission, dass Takeda die durch Shire begonnene Entwicklung einer neuen Anti-Integrin-Behandlung wahrscheinlich nicht fortführen würde. Dies hätte zu einem erheblichen Rückgang der Innovationstätigkeiten auf einem Markt geführt, auf dem den Patienten derzeit nur wenige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Außerdem hätte der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form die Markteinführung eines Produkts verhindert, das mit Entyvio konkurrieren und die Preise für diese Art der biologischen Behandlung senken könnte.

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat Takeda angeboten, das Pipeline-Produkt von Shire, das künftig mit Entyvio konkurrieren dürfte, einschließlich der Rechte an seiner Entwicklung, Herstellung und Vermarktung, an einen Käufer zu veräußern, der einen Anreiz zur Weiterentwicklung des Medikaments hätte.

Durch diese Verpflichtungen werden die Überschneidungen zwischen den Geschäftstätigkeiten von Takeda und Shire, zu denen die Kommission wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert hatte, vollständig beseitigt.

Deshalb ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass die geplante Übernahme unter Berücksichtigung dieser Verpflichtungen den Wettbewerb nicht gefährdet. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.

Beteiligte Unternehmen
TakedaPharmaceutical Company Limited ist ein weltweit tätiges Pharmaunternehmen mit Sitz in Japan, das in erster Linie in den vier Therapiebereichen Onkologie, Gastroenterologie, Neurowissenschaften und Impfstoffe tätig ist.
Shire plc ist ein weltweit agierendes biopharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in Irland, dessen Schwerpunkt auf der Entwicklung von Behandlungsmöglichkeiten für seltene Erkrankungen in verschiedenen Therapiebereichen wie Immunologie, Hämatologie, Neurowissenschaften, Gastroenterologie und Genetik liegt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.18
Newsletterlauf: 16.01.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen