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Dienstleistungen EU-weit anbieten


Neue Regeln machen EU-weites Crowdfunding einfacher
Derzeit ist es für viele Plattformen schwierig, in andere EU-Länder zu expandieren



Vertreter des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich auf gemeinsame europäische Regeln für das Crowdfunding verständigt. Crowdfunding verbessert den Zugang zu Finanzmitteln insbesondere für Start-ups und andere Kleinunternehmen. Die Kommission hatte den Vorschlag 2018 als wichtigen Baustein der Kapitalmarktunion vorgelegt. Über Crowdfunding kann ein Start-up sein Projekt auf einer Online-Plattform präsentieren und um Unterstützung in Form eines Darlehens ("Peer-to-Peer-Kredite") oder in Form von Eigenkapital bitten. Anleger erhalten eine finanzielle Rendite für ihre Investitionen.

Derzeit ist es für viele Plattformen schwierig, in andere EU-Länder zu expandieren. Daher ist Crowdfunding in der EU im Vergleich zu anderen großen Volkswirtschaften der Welt unterentwickelt, und der EU-Markt ist zersplittert. Eine der größten Hürden ist das Fehlen gemeinsamer EU-weiter Vorschriften. Dies führt zu erheblichen Befolgungs- und Betriebskosten und verhindert, dass Crowdfunding-Plattformen grenzüberschreitend expandieren.

Mit der Einigung wird es für Crowdfunding-Plattformen einfacher, ihre Dienstleistungen EU-weit anzubieten und den Zugang zu dieser innovativen Finanzierungsform für Unternehmen mit Finanzierungsbedarf zu verbessern. Nach ihrer endgültigen Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat wird die vorgeschlagene Verordnung dafür sorgen, dass die Plattformen auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks in der EU arbeiten können. Anleger auf Crowdfunding-Plattformen werden durch klare Regeln für die Offenlegung von Informationen, für die Governance und für das Risikomanagement und durch eine kohärente Beaufsichtigung geschützt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 06.03.20


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    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

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    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

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    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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