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Nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten


Europäische Kommission begrüßt Einigung auf "grüne Liste" für Finanzmärkte
Rechtsvorschrift soll bei der Bekämpfung des Klimawandels eine entscheidende Rolle spielen



Die Europäische Kommission hat die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Aufbau einer "grünen Liste" für nachhaltige Investitionen begrüßt. Diese sogenannte "Taxonomie" ist das weltweit erste Klassifizierungssystems für nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten. Dadurch wird eine gemeinsame Sprache geschaffen, die Investoren überall anwenden können, wenn es um Projekte und wirtschaftliche Aktivitäten geht, die erhebliche positive Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben. Dies wird private und öffentliche Investitionen für den Übergang zu einer klimaneutralen und umweltfreundlichen Wirtschaft erleichtern.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis sagte: "Diese Rechtsvorschrift wird bei der Bekämpfung des Klimawandels eine entscheidende Rolle spielen, denn sie wird es ermöglichen, Milliarden von grünen Investitionen fließen zu lassen. Dank dieser grünen Liste oder Taxonomie werden Investoren und Industrie zum ersten Mal eine Definition dessen haben, was ,grün‘ ist, was den nachhaltigen Investitionen einen echten Schub verleihen wird. Das wird entscheidend sein, damit der europäische Grüne Deal Realität wird. Ich danke dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten, dem finnischen Vorsitz und den Berichterstattern für ihre entschlossenen Verhandlungen, die zu diesem Kompromiss geführt haben."

Die politische Einigung ist Teil des Aktionsplans der Kommission zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums und integraler Bestandteil der Bemühungen der Kapitalmarktunion, die Finanzierung mit den Bedürfnissen der Realwirtschaft zu verbinden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 06.03.20


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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