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Compliance: Neue Offenlegungsvorschriften


Finanzmarkt: Bessere Kundenberatung in Sachen Nachhaltigkeit
MiFID-Compliance: Konkret sollen delegierte Rechtsakte im Rahmen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb geändert werden




Bei der Beratung ihrer Kunden sollen Wertpapierfirmen und Versicherungsvertreiber künftig Nachhaltigkeitsfragen besser berücksichtigen. Wie in ihrem Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen vom Mai 2018 angekündigt, hat die Europäische Kommission entsprechende Vorgaben veröffentlicht, die nun noch formell beschlossen werden müssen.

Konkret sollen delegierte Rechtsakte im Rahmen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb geändert werden. Ziel ist es, die sogenannten ESG-Ziele für mehr ökologische und soziale Verantwortung sowie eine gute Unternehmensführung in die Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie in den Vertrieb von versicherungsbasierten Anlageprodukten zu integrieren.

Die Kommission kann die vorgelegten Entwürfe erst dann offiziell verabschieden, wenn auf EU-Ebene neue Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken vereinbart wurden, die eine EU-weite Definition für ESG-Überlegungen enthalten. Gleichzeitig soll die Veröffentlichung aber sicherstellen, dass Wertpapierfirmen und Versicherungsvertreiber sich bereits darauf vorbereiten können, ESG-Überlegungen bei den Prüfungen zu berücksichtigen, die sie durchführen, bevor sie ihren Kunden Investitionen vorschlagen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 05.03.19


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Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

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