Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Neue Leitlinien für Wettbewerb im Telekommarkt


Ermittlung potenzieller wettbewerbswidriger Praktiken auf dem Markt für elektronische Kommunikation
Leitlinien sollen den nationalen Regulierungsbehörden helfen, die Märkte im Bereich der elektronischen Kommunikation korrekt abzugrenzen



Die Europäische Kommission hat überarbeitete Leitlinien zur beträchtlichen Marktmacht auf dem Telekommunikationsmarkt vorgelegt. Damit erhalten die nationalen Regulierungsbehörden Hilfen zur Analyse des Telekommunikationsmarktes an die Hand. Zudem beinhalten die Leitlinien Grundsätze für die Ermittlung potenzieller wettbewerbswidriger Praktiken auf dem Markt für elektronische Kommunikation.

Die überarbeiteten Leitlinien spiegeln die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung wider und befassen sich mit Fragen, die bisher nicht behandelt wurden, wie z.B. die Auswirkungen von Online-Dienstleistern, die begonnen haben, internetbasierte Dienste anzubieten, die verstärkte Bereitstellung von gebündelten Diensten (Internet-, Sprach- und TV-Inhalte) auf Einzelhandelsebene, der Wettbewerbsdruck bei kabelgebundenen Diensten sowie der Übergang von monopolistischen zu oligopolistischen Marktstrukturen in einigen Ländern.

Die Leitlinien werden den nationalen Regulierungsbehörden helfen, die Märkte im Bereich der elektronischen Kommunikation korrekt abzugrenzen und gegebenenfalls beträchtliche Marktmacht der Betreiber zu ermitteln. Darüber hinaus ergänzen die Leitlinien den Kodex für elektronische Kommunikation, der derzeit von den EU-Institutionen ausgehandelt wird und ein vorrangiges Dossier für die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts ist. Bei der Überarbeitung der Leitlinien für die Marktstrategie wurden eine öffentliche Konsultation von März bis Juni 2017, eine externe Studie und eine Stellungnahme des Gremiums der europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation berücksichtigt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.05.18
Newsletterlauf: 27.06.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen