Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang


Staatliche Beihilfen: EuropäischeKommission genehmigt Ermäßigung der Offshore-Netzumlage für stromintensive Unternehmen und Bahnunternehmen in Deutschland
Die Ermäßigungen für Bahnunternehmen tragen zur Senkung der Stromkosten dieser Unternehmen bei



Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Pläne Deutschlands, stromintensiven Unternehmen und Bahnunternehmen Ermäßigungen von einer Offshore-Netzumlage zu gewähren, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die Maßnahme trägt zur Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen bei, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

Aufgrund einer Änderung des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) werden die Kosten des Anschlusses von Offshore-Windanlagen an das Hauptstromnetz ab 2019 über eine Offshore-Netzumlage finanziert, die von den Stromverbrauchern zu zahlen ist.

Das geänderte EnWG sieht für bestimmte stromintensive Unternehmen und Bahnunternehmen Ermäßigungen von der Offshore-Netzumlage vor und verschafft ihnen damit einen Vorteil, da sie aufgrund der Ermäßigungen eine geringere finanzielle Belastung haben als Unternehmen, die keine Ermäßigungen erhalten.

Die Umlagenermäßigungen wurden bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission prüfte die Maßnahme anhand ihrer Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014 bos 2020 sowie ihrer Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen und kam dabei zu folgendem Ergebnis:
>> Die Ermäßigungen werden nur Unternehmen aus Branchen gewährt, in denen internationaler Handel betrieben wird.
>> Die Ermäßigungen für stromintensive Unternehmen sind angemessen. Sie bieten eine tragfähige Finanzierungsgrundlage für die Förderung von Offshore-Windkraftanlagen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der im internationalen Handel tätigen Unternehmen zu gefährden.
>> Die Ermäßigungen für Bahnunternehmen tragen zur Senkung der Stromkosten dieser Unternehmen bei, wodurch sich die Bahn im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern, die die Umwelt stärker belasten, besser behaupten kann.

Die Kommission stellte unter Berücksichtigung dieser Aspekte fest, dass die von Deutschland geplanten Ermäßigungen der Offshore-Netzumlage für stromintensive Unternehmen und Bahnunternehmen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen, da sie zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

Hintergrund
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, die installierten Kapazitäten von Offshore-Windkraftanlagen bis 2020 auf 6500 Megawatt und bis 2030 auf 15000 Megawatt zu erhöhen. Das Energiewirtschaftsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für Planung, Bau und Betrieb der Verbindungsleitungen zwischen den Offshore-Anlagen und dem Hauptnetz. In Zukunft sollen die Anschlusskosten nicht mehr über die allgemeinen Netzentgelte, sondern – wie im Rahmen der Förderung von erneuerbarem Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und von KWK-Strom nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) – über eine Umlage finanziert werden.

Daher werden bei der Offshore-Netzumlage dieselben Ermäßigungen für bestimmte Stromverbraucher gewährt wie im Rahmen des EEG und des KWKG. Diese hat die Kommission bereits in den Beihilfesachen SA.38632, SA.42393, SA.43666 und SA.38728 genehmigt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.04.18
Newsletterlauf: 18.05.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen