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Europäische Datenräume weiter vorantreiben


Kommission begrüßt politische Einigung über Förderung der gemeinsamen Datennutzung
Das im November 2020 vorgeschlagene Daten-Governance-Gesetz soll die Grundlage für eine neue europäische Art der Daten-Governance schaffen – im Einklang mit dem EU-Recht, z. B. im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten (DSGVO), den Verbraucherschutz und die Wettbewerbsvorschriften



Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung über ein europäisches Daten-Governance-Gesetz, die das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten erzielt haben. Die Trilogverhandlungen sind nun abgeschlossen, sodass der Weg frei ist für die Verabschiedung des endgültigen Wortlauts des Rechtstexts durch das Europäische Parlament und den Rat.

Die Exekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter, Margrethe Vestager, erklärte dazu: "Diese Verordnung bildet den Grundstein für den Aufbau einer soliden und fairen datengetriebenen Wirtschaft. Es geht darum, die richtigen Bedingungen für einen vertrauenswürdigen Datenaustausch im Einklang mit unseren europäischen Werten und Grundrechten zu schaffen. Wir schaffen ein sicheres Umfeld, in dem Daten über Sektoren und Mitgliedstaaten hinweg zum Wohl der Gesellschaft und der Wirtschaft gemeinsam genutzt werden können."

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton ergänzte: "Mit dem vereinbarten Daten-Governance-Gesetz schaffen wir ein gemeinsames Konzept für die gemeinsame Datennutzung – den europäischen Weg. Wir erleichtern den zunehmenden Fluss von Industriedaten über Sektoren und Mitgliedstaaten hinweg, um Europa zum weltweit wichtigsten Datenkontinent zu machen. Dazu bauen wir Vertrauen auf und geben den Personen und Unternehmen, die solche Daten hervorbringen, das Steuer in die Hand, damit sie die Kontrolle über die von ihnen erzeugten Daten behalten. Kurz gesagt: wir schaffen einen offenen, aber dennoch souveränen Binnenmarkt für Daten."

Das im November 2020 vorgeschlagene Daten-Governance-Gesetz soll die Grundlage für eine neue europäische Art der Daten-Governance schaffen – im Einklang mit dem EU-Recht, z. B. im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten (DSGVO), den Verbraucherschutz und die Wettbewerbsvorschriften. Dank dieser neuen Verordnung werden in der EU über Sektoren und Mitgliedstaaten hinweg mehr Daten zur Verfügung stehen und ausgetauscht werden. Dies wird die gemeinsame Datennutzung und die Entwicklung gemeinsamer europäischer Datenräume (z. B. für Fertigung, Kulturerbe und Gesundheit) fördern, wie in der europäischen Datenstrategie angekündigt.

Nächste Schritte
Die zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission erzielte politische Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich verabschiedet werden.

Die Kommission wird in Kürze in einer zweiten wichtigen Gesetzgebungsinitiative auch noch das Datengesetz vorschlagen, damit Wirtschaft und Gesellschaft den größtmöglichen Nutzen aus Daten ziehen können. Das Datengesetz soll den Datenaustausch zwischen Unternehmen untereinander sowie zwischen Unternehmen und Behörden fördern. Vom 3. Juni bis zum 3. September 2021 lief dazu eine öffentliche Konsultation, deren Ergebnisse in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.

Zusätzlich zu diesen beiden einander ergänzenden Initiativen wird die Kommission europäische Datenräume weiter vorantreiben und finanzieren, um Daten in wichtigen strategischen Sektoren und in Bereichen von öffentlichem Interesse wie Gesundheit, Landwirtschaft und Fertigung zusammenzuführen.

Hintergrund
Der am 25. November 2020 vorgelegte Vorschlag für ein Daten-Governance-Gesetz ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der europäischen Datenstrategie verabschiedet wird.

Die Verordnung umfasst
>> Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die gemeinsame Nutzung von Daten, da fehlendes Vertrauen derzeit ein großes Hindernis darstellt und hohe Kosten verursacht;
>> neue EU-Vorschriften zur Neutralität, die die neuartige Funktion von Datenmittlern als vertrauenswürdige Organisatoren der gemeinsamen Datennutzung vorsehen;
>> Maßnahmen zur Erleichterung der Weiterverwendung bestimmter im Besitz des öffentlichen Sektors befindlicher Daten. So könnte beispielsweise die Weiterverwendung medizinischer Daten – unter klaren Voraussetzungen – die Erforschung von Heilmitteln für seltene oder chronische Krankheiten voranbringen;

>> Werkzeuge, mit denen die Europäerinnen und Europäer die Kontrolle über die Nutzung der von ihnen erzeugten Daten erlangen. Diese Erleichterungen und die größere Sicherheit erhöhen die Bereitschaft von Unternehmen und Einzelpersonen, unter klaren Bedingungen ihre Daten für das Gemeinwohl freiwillig zur Verfügung zu stellen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 15.02.22


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