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EU-Vorschriften über Verbraucherkredite


Verbraucherschutz: Kommission überarbeitet EU-Vorschriften für die Produktsicherheit und Verbraucherkredite
Die Überarbeitung der Verbraucherkredit-Richtlinie stellt sicher, dass Informationen zu Krediten klar sein und den digitalen Geräten entsprechen müssen, damit die Verbraucher verstehen, was sie unterschreiben




Die Europäische Kommission hat überarbeitete Fassungen von zwei EU-Vorschriften vorgeschlagen, durch die die Verbraucherrechte in einer durch die Digitalisierung und die COVID-19-Pandemie gewandelten Welt gestärkt werden sollen. Die Kommission stärkt ihr Sicherheitsnetz für die Verbraucher in der EU, indem sie beispielsweise sicherstellt, dass gefährliche Produkte vom Markt zurückgerufen werden oder dass Kreditangebote den Verbrauchern klar und leicht auf digitalen Geräten angeboten werden. Der Vorschlag aktualisiert sowohl die bestehende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit als auch die EU-Vorschriften über Verbraucherkredite.

Věra Jourová (Vizepräsidentin für Werte und Transparenz) erklärte dazu: "Die Verbraucher stehen vor zahlreichen Herausforderungen, insbesondere in der digitalen Welt, die das Einkaufen, die Dienstleistungen oder die Finanzmärkte revolutioniert hat. Deshalb verstärken wir den Verbraucherschutz an zwei Fronten: Wir machen es den Verbraucher einfacher, Risiken im Zusammenhang mit einem Kredit zu vermeiden und legen noch strengere Vorschriften für die Produktsicherheit fest. Außerdem werden wir den Marktteilnehmern mehr Verantwortung übertragen und es für betrügerische Akteure schwieriger machen, sich hinter kompliziertem Rechtsjargon zu verstecken."

Didier Reynders, Kommissar für Justiz, erklärte hierzu: "Die COVID-19-Krise hat die Verbraucher auf vielfältige Weise getroffen, und viele waren mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Die durch die Pandemie beschleunigte Digitalisierung hat zu einem Anstieg des Online-Shopping geführt und den Finanzsektor grundlegend verändert. Es ist unsere Pflicht, insbesondere die schutzbedürftigsten Verbraucher zu schützen. Mit unserer Überarbeitung der bestehenden EU-Vorschriften für Verbraucherkredite und die allgemeine Produktsicherheit tun wir genau das."

Onlineverkäufe sind in den letzten 20 Jahren stetig gestiegen, und im Jahr 2020 haben 71 Prozent der Verbraucher online eingekauft, in vielen Fällen neuartige technische Produkte. Von drahtlosen Ohrstöpseln über Luftreiniger bis zu Spielkonsolen – der Markt für technologische Gadgets ist riesig. Mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit werden Produktsicherheitsvorschriften für Online-Märkte eingeführt und die Risiken im Zusammenhang mit diesen neuen technischen Produkten, wie Cybersicherheitsrisiken, und beim Online-Shopping angegangen. Sie wird sicherstellen, dass alle Produkte, die EU-Verbraucher über Online-Marktplätze oder über das nächstgelegene Geschäft erreichen, sicher sind, unabhängig davon, ob sie von der EU oder von außerhalb stammen. Dank der neuen Verordnung werden Märkte ihren Pflichten nachkommen, damit keine gefährlichen Produkte an Verbraucher gelangen.

Die Überarbeitung der Verbraucherkredit-Richtlinie stellt sicher, dass Informationen zu Krediten klar sein und den digitalen Geräten entsprechen müssen, damit die Verbraucher verstehen, was sie unterschreiben. Darüber hinaus wird die Richtlinie die Vorschriften verbessern, mit denen die Kreditwürdigkeit bewertet wird, d. h. ob ein Verbraucher in der Lage sein wird, den Kredit zurückzuzahlen. Damit soll das Problem der Überschuldung vermieden werden. In der Verordnung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Vermittlung von Finanzwissen zu fördern und dafür zu sorgen, dass den Verbrauchern Schuldenberatung zur Verfügung gestellt wird.

Hintergrund
Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit ist seit 2001 in Kraft und garantiert, dass nur sichere Produkte auf dem EU-Binnenmarkt verkauft werden. Allerdings gibt es auf dem EU-Markt immer noch zu viele unsichere Produkte, die ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und erhebliche Kosten für Gesellschaft und Verbraucher schaffen. Darüber hinaus bedürfen die Vorschriften einer Aktualisierung, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit neuen Technologien und Online-Verkäufen Rechnung zu tragen.

Vorschlag für eine Verbraucherkredit-Richtlinie
Mit der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge wurden ein harmonisierter EU-Rahmen für Verbraucherkredite und ein solides System für einen fairen Zugang der europäischen Verbraucher zu Krediten geschaffen. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2008 haben sich jedoch durch die Digitalisierung der Entscheidungsprozess und die Gewohnheiten der Verbraucher im Allgemeinen grundlegend verändert. Mit der heute vorgeschlagenen Überarbeitung sollen diese Entwicklungen angegangen werden.

Beide Vorschläge sind Teil der neuen Verbraucheragenda, die im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht wurde und mit der der allgemeine strategische Rahmen der EU-Verbraucherpolitik aktualisiert werden soll. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.06.21
Newsletterlauf: 08.10.21


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    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

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