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Entwicklung des EU-Verbriefungsmarkts


Fragen und Antworten zur Überprüfung des EU-Verbriefungsrahmens
Verbriefungen sind ein nützliches Instrument, um zusätzliche Finanzmittel für Privathaushalte und Unternehmen in der EU, einschließlich KMU, zu mobilisieren



Der EU-Verbriefungsrahmen wurde 2017 bis 2018 eingeführt und trat 2019-2020 in Kraft. Ziel war es, den EU-Verbriefungsmarkt neu zu beleben und gleichzeitig Bedenken hinsichtlich riskanter Praktiken auszuräumen, die die Stabilität des Finanzsystems nach der weltweiten Finanzkrise von 2008 bedrohten. Mit dem bestehenden Rahmen wurden erfolgreich verschiedene Aufsichts- und Regulierungsmaßnahmen eingeführt, die den Anlegerschutz, die Transparenz und die Finanzstabilität stärkten. Auf der Grundlage ihrer Erfahrungen mit der Umsetzung des Rahmens in den vergangenen sechs Jahren hat die Kommission einige Aspekte der bestehenden Vorschriften ermittelt, die mit einem zu hohen Regulierungs- oder Aufsichtsaufwand verbunden sind und die Entwicklung des EU-Verbriefungsmarkts behindern.

Die heute vorgeschlagene Überprüfung bietet die Gelegenheit, den Rahmen neu auszurichten und ein besseres Gleichgewicht zwischen der Gewährleistung angemessener Schutzmaßnahmen und der Neubelebung des Verbriefungsmarkts zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten und zur Förderung des Wachstums der EU-Wirtschaft zu schaffen.

Warum wird der EU-Verbriefungsrahmen gerade jetzt überprüft?
Der Europäische Rat übertrug der Europäischen Kommission ein klares politisches Mandat, nämlich die Ermittlung von Maßnahmen zur Neubelebung des europäischen Verbriefungsmarkts, unter anderem "durch regulatorische und aufsichtsrechtliche Änderungen unter Nutzung des verfügbaren Spielraums". Dieser Aufruf zum Handeln wurde von vielen Interessengruppen aufgegriffen, nicht nur von Verbriefungsemittenten und Anlegern, sondern auch von Aufsichtsbehörden, die auf eine Beseitigung von Hindernissen für die Marktentwicklung drängten.

Das übergeordnete Ziel dieser Überarbeitung der Rechtsvorschriften besteht darin, den Rechtsrahmen für den EU-Verbriefungsmarkt einfacher und zweckmäßiger zu gestalten. Mit der Beseitigung unnötiger Hindernisse für Emissionen und Investitionen sollen Finanzinstitute dazu angeregt werden, mehr Verbriefungen vorzunehmen und vor allem das auf diese Weise freigesetzte Kapital für die Vergabe zusätzlicher Kredite an Privathaushalte und Unternehmen in der EU zu nutzen.

Wie fügen sich die Vorschläge in die anderen Initiativen der Kommission ein?
Diese Überprüfung ist die erste Initiative, die im Rahmen der Mitteilung über die Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde, die das Ziel hat, das Potenzial sowohl der Kapitalmärkte als auch des Bankensektors zu nutzen, um Ersparnisse in produktive Investitionen zu lenken. Ein dynamischer EU-Verbriefungsmarkt kann zu einem stärker diversifizierten Finanzsystem und einer breiteren Streuung des Kreditrisikos beitragen und hat das Potenzial, durch das freigesetzte Kapital die Kreditvergabe an die EU-Wirtschaft zu erhöhen.

Ziel der Überprüfung ist es, den Einsatz von Verbriefungen zum Wohle der EU-Wirtschaft weiter zu erleichtern. Auch wenn ein neubelebter und wachsender EU-Verbriefungsmarkt vielversprechend ist, so ist dies doch kein Patentrezept für die Deckung des Finanzierungsbedarfs der EU. Vielmehr sind Verbriefungen eine von vielen Komponenten der Spar- und Investitionsunion.

Wer wird von der Überprüfung profitieren und in welcher Form?
Der Vorschlag konzentriert sich auf folgende Aspekte:

>> Gezielte Änderungen der Verbriefungsverordnung werden die Sorgfaltspflichten und Transparenzanforderungen vereinfachen. Dadurch haben es die Anleger leichter, ihren Verpflichtungen fristgerecht und effizient nachzukommen, und der Meldeaufwand für die Emittenten von Verbriefungen wird verringert.
>> Gezielte Änderungen des Aufsichtsrahmens für Banken und Versicherer sollen die Risikosensitivität erhöhen und einer unangemessenen Überkapitalisierung einiger Arten von Verbriefungsrisikopositionen entgegenwirken.

Zu den erwarteten Vorteilen für Emittenten von Verbriefungen und Anleger gehören:
>> Senkung unnötiger Betriebskosten für alle Emittenten und Anleger hinsichtlich der Melde- und Sorgfaltspflichten bei gleichzeitiger Gewährleistung angemessener Standards für Transparenz, Anlegerschutz und Aufsicht.
>> Verbesserung des Aufsichtsrahmens, um den tatsächlichen Risiken, die Verbriefungen mit sich bringen können, besser Rechnung zu tragen und unnötige Aufsichtskosten für Emittenten (wie Banken) bei der Emission von Verbriefungen zu vermeiden und gleichzeitig die Finanzstabilität zu wahren.

Langfristig zielen die Reformen darauf ab, mehr Investitionsmöglichkeiten für institutionelle Anleger zu schaffen, die EU-Kapitalmärkte zu vertiefen und zum Aufbau der Spar- und Investitionsunion beizutragen, was letztlich den Haushalten und Unternehmen in der EU zugute kommt.

Wie werden Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen von einem dynamischen EU-Verbriefungsmarkt profitieren? Welche Auswirkungen sind insbesondere auf KMU zu erwarten, was den Zugang zu Krediten anbelangt?

Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken und so Wirtschaftswachstum, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU zu fördern.

Durch die Entlastung der Bankbilanzen und die Verbesserung der Kreditvergabekapazität der Banken können die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einem besseren Zugang zu Krediten für Haushalte und Unternehmen, auch KMU, in der EU führen.

Eine höhere Effizienz im Bankensektor kann die Kreditkosten senken und die Banken in die Lage versetzen, Kredite an ein breiteres Bevölkerungssegment zu vergeben, wodurch der Zugang für Personen, die in der Regel vom Finanzsystem nur unzureichend bedient werden, erleichtert und die finanzielle Inklusion gefördert wird. KMU werden von der erhöhten Kreditvergabekapazität von Banken oder anderen Finanzunternehmen, die durch dynamischere Verbriefungstätigkeiten in der EU entsteht, oder von einem (kosten)günstigeren Zugang zu Finanzmitteln profitieren. Die mit dieser Initiative eingeführte Vereinfachung und größere Risikosensitivität im Zusammenhang mit der aufsichtlichen Behandlung wird Anreize für stärkere Verbriefungstätigkeiten in einem breiteren Spektrum von Portfolios, einschließlich KMU-Darlehen, schaffen und könnte die Finanzierungskosten für KMU senken.

Wie ist die Lage am Markt?
Wir schätzen den öffentlichen und privaten Markt der EU zusammen auf mindestens 1,6 Bio. EUR (Stand Ende 2023). Der Teil des EU-Markts, an dem Banken als Emittenten (Originatoren oder Sponsoren oder ursprüngliche Kreditgeber) oder als Anleger beteiligt sind, belief sich Ende 2023 auf rund 1,2 Bio. EUR bezogen auf die ausgereichten Kredite.

Das Volumen der Verbriefungsemissionen als Prozentsatz des BIP ist in der EU im Vergleich zu anderen großen Regionen wie den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich oder Australien nach wie vor deutlich geringer.

Zudem ist der Verbriefungsmarkt der EU nach wie vor stark konzentriert: 80 Prozent der Verbriefungsemissionen entfallen auf nur fünf Mitgliedstaaten (Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande und Spanien). Die Verbriefungstätigkeit an sich findet jedoch EU-weit statt. Die verbrieften Kredite können in verschiedenen Mitgliedstaaten ausgegeben werden, und die für Verbriefungstransaktionen erforderlichen Dienstleistungen können grenzüberschreitend erbracht werden.

Werden auch Maßnahmen zur grünen Verbriefung vorgeschlagen?
Im Jahr 2024 wurde im Rahmen der Verordnung über europäische grüne Anleihen eine spezielle Regelung für grüne Verbriefungen eingeführt. Mit dieser Verordnung wird ein freiwilliger Standard für Verbriefungsanleihen eingeführt, die als europäische grüne Anleihen (EuGB) gekennzeichnet werden können. Um als EuGB betrachtet werden zu können, müssen Vermögenswerte im Verbriefungspool bestimmte Anforderungen erfüllen, und die Originatoren müssen die Erlöse aus der Verbriefung für Wirtschaftstätigkeiten verwenden, die mit der Taxonomie-Verordnung in Einklang stehen.

Die aktuellen Vorschläge beinhalten keine Änderungen der Verordnung über europäische grüne Anleihen, die weiterhin einen speziellen Rahmen für grüne Verbriefungen darstellt. Dennoch könnte ein effizienterer EU-Verbriefungsmarkt potenziell grüne Investitionsinitiativen fördern, indem der Zugang zu Kapital für umweltfreundliche Projekte erleichtert wird. Dies wiederum könnte den Banken helfen, nachhaltige Projekte zu finanzieren, was indirekt zu positiven Umweltergebnissen beiträgt.

Welche Schritte wurden bei der Ausarbeitung der aktuellen Vorschläge unternommen?
Die Überarbeitung des Verbriefungsrahmens stützt sich auf eine umfassende Analyse, die mehrere Kerntätigkeiten umfasst:

>> Ex-post-Bewertung: In diesem Schritt wurde die Leistung des Rahmens seit seiner Einführung im Jahr 2019 bewertet. Es wurde untersucht, ob die Ziele im Hinblick auf Wirksamkeit, Relevanz, Effizienz, EU-Mehrwert und Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften verwirklicht wurden.

>> Konsultation der Interessenträger: Es wurde ein breites Spektrum von Interessenträgern einbezogen, darunter Branchenvertreter, Europäische Aufsichtsbehörden und Finanzinstitute. Die Interessenträger leisteten Beiträge im Rahmen von Workshops, gezielten öffentlichen Konsultationen und einer Sondierung. Direkte Dialoge mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern flossen ebenfalls in die Arbeit ein und vermittelten ein umfassendes Bild der praktischen Herausforderungen und möglichen Lösungen. Bei diesen Konsultationen wurden sowohl Erfolge als auch Verbesserungsbereiche aufgezeigt.

>> Beiträge von Sachverständigen: Die Bewertung stützte sich auf Analysen der Europäischen Aufsichtsbehörden und der Europäischen Zentralbank sowie auf Erkenntnisse der nationalen Behörden. Unter anderem die Berichte des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für die Jahre 2021 und 2025 vermittelten ein besseres Verständnis der Umsetzung und der Herausforderungen des derzeitigen Rahmens. Die Expertengruppe für Bankwesen, Zahlungsverkehr und Versicherungswesen der Mitgliedstaaten führte am 7. Mai 2025 einen Meinungsaustausch über die politischen Optionen des Verbriefungspakets durch und legte schriftliche Beiträge vor.

>> Folgenabschätzung: In einer detaillierten Folgenabschätzung wurden verschiedene politische Optionen geprüft. Die Bewertung konzentrierte sich auf die wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen der Rechtsvorschriften.

Diese verschiedenen Beiträge, Analysen und Konsultationen führten zusammen zu den Ergebnissen und vorgeschlagenen Überarbeitungen des Verbriefungsrahmens.

Inwiefern unterscheidet sich die vorgeschlagene Überprüfung von früheren Überprüfungen des Verbriefungsrahmens?
Der Verbriefungsrahmen wurde 2017-2018 angenommen und trat 2019 in Kraft. Wenngleich die Neubelebung des Verbriefungsmarkts nach dem durch die globale Finanzkrise ausgelösten Schock Teil der allgemeinen Zielsetzung des Verbriefungsrahmens war, lag der Schwerpunkt doch eher auf der Gewährleistung sicherer Marktpraktiken und der Beseitigung der mit Verbriefungen verbundenen Vorurteile. Infolgedessen führten die meisten Maßnahmen zu einer konservativeren aufsichtlichen Behandlung von Verbriefungen und damit zu einer Verringerung der Risiken, allerdings wurde die Marktentwicklung dadurch nicht gefördert.

Der Rechtsrahmen für EU-Verbriefungen wurde 2021 im Rahmen des Maßnahmenpakets für die Erholung der Kapitalmärkte überarbeitet, um die EU-Wirtschaft bei der Erholung von der Coronakrise zu unterstützen. Mit der Überprüfung wurden gezielte Änderungen der Verbriefungsverordnung und der Eigenmittelverordnung vorgenommen, um den Geltungsbereich der Vorschriften im Bereich der STS-Verbriefungen auszuweiten und bestimmte ordnungsrechtliche Hindernisse für die Verbriefung notleidender Risikopositionen zu beseitigen. Die "STS"-Kennzeichnung ist ein EU-Standard für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Mit dieser Kennzeichnung soll das Vertrauen der Anleger in diese Verbriefungen gestärkt werden, die gegenüber komplexeren und undurchsichtigeren Nicht-STS-Verbriefungen eine aufsichtliche und regulatorische Vorzugsbehandlung genießen.

Im Rahmen der gegenwärtigen Initiative wurde der gesamte EU-Verbriefungsrahmen überprüft und bewertet, um zu beurteilen, ob er weiterhin seinen Zweck erfüllt. Die geplanten Änderungen sehen vor, dass der Rahmen nicht von Grund auf erneuert, sondern gezielt verbessert wird, ohne die Finanzstabilität, den Anlegerschutz, die Markttransparenz und die Marktintegrität zu gefährden.

Die Neubelebung des EU-Verbriefungsmarkts liegt in der gemeinsamen Verantwortung der EU-Organe, der Mitgliedstaaten und privater Marktteilnehmer. Die Regulierung kann nur bedingt Impulse für die Marktentwicklung für eine so vielfältige Produktkategorie wie Verbriefungen geben. Auch die Marktteilnehmer müssen ihren Teil dazu beitragen, indem sie z. B. standardisiertere Produkte emittieren und branchenweite Initiativen für bestimmte Segmente einleiten.

Erhöht die Förderung der Verbriefung das Risiko für das EU-Finanzsystem?
Das Leitprinzip für die Überprüfung des derzeitigen Rahmens war die Wahrung der Finanzstabilität. Die vorgeschlagenen gezielten Änderungen sollen die Verbriefungstätigkeiten in der EU erleichtern, ohne die Risiken für das Finanzsystem der EU zu erhöhen. Durch die Änderungen wird eine solide Eigenkapitalunterlegung der Banken gewährleistet, wobei der Schwerpunkt auf spezifischen Aspekten der aufsichtlichen Vorschriften liegt, bei denen nachweislich Anpassungen erforderlich sind. Nur 1,5 Prozent des Gesamtvolumens der risikogewichteten Vermögenswerte der Banken in der EU entfallen auf Verbriefungsrisikopositionen von Banken. Dieses begrenzte Risiko zeigt, dass die Förderung von Verbriefungen nach dem überarbeiteten Rahmen das Systemrisiko nicht erhöht.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll der derzeitige Rahmen besser an das zugrunde liegende Risiko einer bestimmten Verbriefungsrisikoposition angepasst werden. Eine stärkere Berücksichtigung der Risiken bei den aufsichtlichen Anforderungen an die Banken dürfte der Stabilität des EU-Finanzsystems förderlich sein.

Änderungen der Verbriefungsverordnung

Welche Änderungen bei den Sorgfaltspflichten werden vorgeschlagen?
Die Kommission schlägt gezielte Änderungen vor, um die Sorgfaltspflichten für EU-Verbriefungen einfacher und verhältnismäßiger zu gestalten und gleichzeitig einen hohen Schutz zu gewährleisten. Anleger müssen bestimmte Informationen nicht mehr überprüfen, wenn der Verkäufer in der EU ansässig ist und beaufsichtigt wird, da die zuständigen Behörden bereits die Überprüfung der Einhaltung dieser Anforderungen übernehmen. Die Vorschriften werden stärker prinzipienbasiert sein, sodass die Überprüfungen an das Risiko der Verbriefung angepasst werden können. Dadurch wird Doppelarbeit vermieden und der Aufwand in Grenzen gehalten. Anlegern am Sekundärmarkt wird mehr Zeit für die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten eingeräumt, und Investitionen mit geringem Risiko, die von multilateralen Entwicklungsbanken garantiert werden, werden von der Sorgfaltspflicht ausgenommen.

Auch Anleger, die in Nicht-EU-Verbriefungen investieren, werden in den Genuss weniger strenger Sorgfaltspflichten kommen, müssen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten allerdings weiterhin überprüfen, ob die Verkäufer die verschiedenen Anforderungen gemäß der Verbriefungsverordnung erfüllen. Dies ist notwendig, da die Möglichkeiten der zuständigen nationalen Behörden, den Verbriefungsrahmen gegenüber Nicht-EU-Emittenten durchzusetzen, eher begrenzt sind.

Was sieht der Vorschlag vor, um den Meldeaufwand zu verringern?
Um den Meldeaufwand für Emittenten zu verringern, schlägt die Kommission vor, die Meldebögen zu vereinfachen. Die Überprüfung der Meldebögen wird von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in enger Zusammenarbeit mit den beiden anderen Europäischen Aufsichtsbehörden im durchgeführt.

Insbesondere empfiehlt die Kommission, die Zahl der erforderlichen Felder um mindestens 35 Prozent oder nach Möglichkeit sogar um mehr als 35 Prozent zu verringern. Um den Befolgungsaufwand für die meldenden Stellen weiter zu verringern, sollte bei der Überprüfung zwischen Pflichtfeldern und freiwilligen Feldern unterschieden werden. Darüber hinaus sollten bei stark ausdifferenzierten und kurzfristigen Risikopositionen, z. B. kreditkartenbezogene Risikopositionen oder bestimmte Verbraucherkredite, keine Angaben auf Kreditebene gemacht werden müssen.

Der Meldebogen für private Verbriefungen (d. h. individuell zugeschnittene Transaktionen, an denen eine kleine Zahl hochspezialisierter Anleger beteiligt ist) sollte wesentlich einfacher sein als für öffentliche Verbriefungen und sich auf die Erfordernisse der Aufsichtsbehörden konzentrieren. Um die Umsetzungskosten für die Branche so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die Kommission, die bestehenden Meldebögen und insbesondere den Leitfaden für die Meldung von Verbriefungstransaktionen ("Guide on the notification of securitisation transactions") der Europäischen Zentralbank und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus genau zu befolgen. Um die Transparenz des privaten Verbriefungsmarkts zu erhöhen und dessen Beaufsichtigung zu erleichtern, sollte ein spezieller Meldebogen an die Verbriefungsregister übermittelt werden.

Welche Änderungen werden für die Beaufsichtigung vorgeschlagen?
Der Vorschlag zielt allgemein darauf ab, die bestehenden Aufsichtsstrukturen besser zu nutzen, die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern und eine wirksame Aufsicht durch eine verstärkte Konvergenz und eine bessere Koordinierung zu gewährleisten. Im Einzelnen enthält der Vorschlag die folgenden Kernpunkte:

>> Änderungen betreffend den Ausschuss für Verbriefungen: Das Mandat des Ausschusses für Verbriefungen des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) wird überarbeitet, um den Fokus auf aufsichtliche Fragestellungen zu lenken, eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen beteiligten Behörden zu gewährleisten und den Schwerpunkt auf die aufsichtliche Konvergenz zu legen.

>> Koordinierende Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA): Die Kommission schlägt vor, der EBA eine bedeutendere Rolle im Verbriefungsausschuss des Gemeinsamen Ausschusses der ESA zuzuerkennen. Die EBA wird ein ständiges Sekretariat zur Verfügung stellen. Da sich die Verbriefungstätigkeiten in der EU in erster Linie auf den Bankensektor konzentrieren und die EBA und die für Banken zuständigen nationalen Behörden in der Regel am stärksten mit diesem Thema befasst sind, ist es angebracht, der EBA die Weisungsfunktion zu übertragen. Die ESMA und die EIOPA werden weiterhin umfassend in die Arbeit und die Tätigkeiten des Ausschusses eingebunden. Ziel der Zuerkennung der federführenden Rolle der EBA ist es, die tägliche Arbeit zu vereinfachen, das Engagement der Aufsichtsbehörden zu verstärken und eine solidere und kohärentere Beaufsichtigung des Verbriefungsmarkts zu gewährleisten.

>> Gemeinsame Aufsichtspraktiken: Der Ausschuss wird auf die Festlegung gemeinsamer Aufsichtspraktiken in den einzelnen Ländern hinarbeiten, um eine einheitliche und wirksame Aufsicht zu gewährleisten.

>> Sachverständige: Die Ausschussmitglieder aus der Branche und von den zuständigen Aufsichtsbehörden sollten über entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrung in den zu erörternden Themenbereichen verfügen.

Wie wird sich der aktualisierte Rahmen auf die Anrechnungskriterien für einfache, transparente und standardisierte (STS-) Verbriefungen auswirken?
Verbriefungen, die im Rahmen des EU-Rechtsrahmens als einfach, transparent und standardisiert (STS) eingestuft werden, erfüllen eine Reihe von Kriterien, die in der EU-Verbriefungsverordnung festgelegt sind. Mit dieser Kennzeichnung soll das Vertrauen der Anleger in diese Verbriefungen gestärkt werden, die gegenüber komplexeren und undurchsichtigeren Nicht-STS-Verbriefungen eine aufsichtliche und regulatorische Vorzugsbehandlung genießen. Um Verbriefungen von KMU-Darlehen als STS-Verbriefungen zu erleichtern und die Entwicklung grenzüberschreitender Verbriefungen mit Risikopositionen aus verschiedenen Mitgliedstaaten zu fördern, wird eine gezielte Änderung des Homogenitätskriteriums vorgeschlagen. Diese Änderung sieht vor, dass das Kriterium erfüllt ist, wenn mindestens 70 Prozent des zugrunde liegenden Pools von Risikopositionen aus KMU-Darlehen bestehen (statt wie bisher 100 Prozent für Pools, die aus Risikopositionen aus verschiedenen Ländern bestehen).

Dieser niedrigere Schwellenwert trägt dem besonderen Finanzierungsbedarf und den spezifischen Merkmalen von KMU Rechnung und stellt sicher, dass gemischte Pools mit überwiegender KMU-Komponente von der Rechtssicherheit und operativen Effizienz homogener Pools profitieren können. Der verbleibende Teil des Pools sollte auch andere Arten von Risikopositionen, auch aus verschiedenen Mitgliedstaaten, enthalten dürfen, ohne dass der Status der Verbriefung als einfach, transparent und standardisiert (STS-Verbriefung) infrage gestellt wird.

Der Vorschlag erleichtert Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zudem die Beteiligung an bilanzwirksamen Risikopositionen (auch als "synthetische STS-Verbriefungen" bezeichnet), indem Änderungen der Besicherungspflicht für STS-Verbriefungen vorgenommen werden. Diese Versicherer und Rückversicherer müssen strenge Anforderungen an Solvenz, Risikodiversifizierung und finanzielle Solidität erfüllen.

Darüber hinaus werden einige technische Anpassungen vorgenommen, um die Anwendung der STS-Kriterien zu straffen, ohne den Inhalt der Vorschriften zu ändern.

Änderungen der Eigenkapitalverordnung

Was wird in Bezug auf die aufsichtliche Eigenkapitalbehandlung von Verbriefungen für Banken vorgeschlagen?
Der Vorschlag sieht gezielte Änderungen des Aufsichtsrahmens für Verbriefungen für Banken vor und die Eigenkapitalanforderungen werden so angepasst, dass sie die tatsächlichen Risiken besser widerspiegeln. Die Eigenkapitalanforderungen für Risikopositionen, die als weniger riskant angesehen werden, werden gesenkt, sodass die Banken nicht unnötig viel Eigenkapital vorhalten müssen. Diese Änderung ist für Banken in ihrer Eigenschaft als Emittenten bei diesen Transaktionen besonders hilfreich, insbesondere bei "Top-tier"- oder "Senior"-Positionen.

So kommen Verbriefungen aus weniger riskanten Portfolios im Vergleich zu Verbriefungen, die als riskanter eingestuft sind (d. h. solche, denen riskantere Portfolios zugrunde liegen) in den Genuss weiterer Senkungen der Eigenkapitalanforderungen. Darüber hinaus werden erhebliche Senkungen der Eigenkapitalanforderungen für Senior-Tranchen widerstandsfähiger Verbriefungen gewährt, bei denen spezifische Risiken weitgehend gemindert und verschiedene Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Durch diese Schutzmaßnahmen werden die Risiken für diese Tranche gemindert und es wird gewährleistet, dass die Tranche robust gegen Verluste abgesichert ist. Dadurch gelten für diese Tranchen niedrigere Eigenkapitalanforderungen als für Tranchen von Verbriefungen, für die keine Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Insgesamt dürften die vorgeschlagenen gezielten Änderungen die Eigenkapitalanforderungen insbesondere für weniger riskante, robuste und widerstandsfähige Risikopositionen senken und gleichzeitig eine Unterkapitalisierung der riskanteren Risikopositionen der Banken verhindern.

Als notwendige Ergänzung zu den Änderungen des Eigenkapitalrahmens werden Änderungen des Rahmens für die Übertragung eines signifikanten Risikos (SRT) vorgenommen. Im SRT-Rahmen ist festgelegt, anhand welcher Kriterien die Aufsichtsbehörden beurteilen können, ob der Originator (Bank) in ausreichendem Umfang Risiko auf Dritte überträgt, um in den Genuss einer Entlastung des aufsichtlich vorgeschriebenen Eigenkapitals zu kommen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll der SRT-Rahmen klarer, robuster und weniger präskriptiv gestaltet werden.

Wie hängt dieser Rahmen mit Basel III und anderen Aufsichtsstandards zusammen? Besteht die Gefahr, dass sich aufsichtliche Änderungen auf Basel III auswirken?
Die EU hat Basel III im Verbriefungsbereich vollständig umgesetzt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind gezielt und in ihrem Umfang begrenzt; sie sollen die Zugänglichkeit und Wirksamkeit des Verbriefungsmarkts verbessern, ohne die aufsichtliche Solidität zu untergraben. Durch die gezielten Änderungen ist ein hohes Maß an internationaler Kohärenz gewährleistet.

Verbriefungsrisikopositionen machen nur einen sehr geringen Anteil der Gesamtforderungen der Banken aus, sodass etwaige Auswirkungen auf den allgemeinen Aufsichtsrahmen begrenzt sein werden.

Mit den Änderungen soll ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Angleichung an internationale Standards und der Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse des EU-Markts hergestellt werden.

Was wird in Bezug auf die Einbeziehung von Verbriefungen in den Liquiditätspuffer von Kreditinstituten vorgeschlagen?
Banken bauen Liquiditätspuffer auf, um die kurzfristige Liquiditätsdeckungsanforderung (LCR) gemäß der Delegierten Verordnung in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute (LCR-Verordnung) zu erfüllen. In den Jahren, in denen reichlich Zentralbankliquidität vorhanden war und die Zinssätze niedrig waren, zogen die Banken es vor, ihre eigenen Verbriefungen als Sicherheit für geldpolitische Operationen der Zentralbank vorzuhalten anstatt in Verbriefungen zu investieren, um sie für ihre Liquiditätspuffer zu nutzen.

Da sich das Umfeld verändert hat, könnte für die Banken ein weiterer Anreiz geschaffen werden, das Anlageprofil ihrer Liquiditätspuffer aktiv zu steuern und zu diversifizieren. Die Ausweitung der Anerkennungsfähigkeit von Verbriefungen für diese Puffer wird als wichtiger Faktor für die Mobilisierung von Investitionen angesehen, da sie den Marktteilnehmern die Möglichkeit bietet, mit Gegenparteien auf den Kapitalmärkten, auch mit Kreditinstituten, Geschäfte abzuschließen.

Auf der Grundlage der jahrelangen Erfahrung mit den derzeitigen Vorschriften besteht das Ziel der gezielten Änderungen der LCR-Verordnung darin, durch eine begrenzte Zahl gezielter Änderungen die Diversifizierung der Liquiditätspuffer der Kreditinstitute in der EU zu verbessern. Mit diesen Änderungen sollen die Liquidität und die Tiefe der Verbriefungsmärkte und der Kapitalmärkte der EU im Allgemeinen weiter gefördert werden. Darüber hinaus sollen mit den gezielten Änderungen LCR-Verordnung Unstimmigkeiten bei den bestehenden Anforderungen, die Verbriefungen für eine Aufnahme in den Liquiditätspuffer erfüllen müssen, beseitigt werden.

Was plant die Kommission in Bezug auf die für Versicherungsunternehmen geltenden Aufsichtsregeln?
Die Kommission beabsichtigt, in den kommenden Wochen ein umfassendes Paket von Änderungsentwürfen zum Regelwerk für die Versicherungsaufsicht (Delegierte Verordnung Solvabilität II) zu veröffentlichen. Änderungen der aufsichtlichen Behandlung von Verbriefungen werden Teil dieses Entwurfs für einen Rechtsakt sein. Sie betreffen sowohl Nicht-STS-Verbriefungen als auch STS-Verbriefungen.

In Bezug auf Nicht-STS-Verbriefungen erwägt die Kommission die Einführung neuer – und niedrigerer – Eigenkapitalanforderungen für Senior-Tranchen, für die derzeit dieselben Eigenkapitalanforderungen gelten wie für Nicht-Senior-Tranchen.

In Bezug auf STS-Verbriefungen erwägt die Kommission, die aufsichtliche Behandlung von Senior-Tranchen stärker an die Behandlung gedeckter Schuldverschreibungen oder Unternehmensanleihen anzugleichen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.07.25


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