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Diskriminierung von Medizinprodukten


Europäische Kommission prüft weitere Schritte gegen Diskriminierung auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt für Medizinprodukte
Die EU ist nach wie vor entschlossen, mit China einen konstruktiven Dialog zu führen mit dem Ziel, die diskriminierenden Maßnahmen zu beseitigen



Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

Der Bericht, in dem die wichtigsten Ergebnisse der ersten Untersuchung im Rahmen des EU-Instruments betreffend das internationale Beschaffungswesen (IPI) dargelegt werden, beweist eindeutig, dass China den Zugang für EU-Hersteller von Medizinprodukten zu seinen staatlichen Aufträgen in unfairer und diskriminierender Weise beschränkt.

Die EU ist nach wie vor entschlossen, mit China einen konstruktiven Dialog zu führen mit dem Ziel, die diskriminierenden Maßnahmen zu beseitigen. Da es jedoch bisher keine annehmbare Lösung gibt, prüft die Kommission nun sorgfältig, ob Maßnahmen im Rahmen des IPI ergriffen werden können. Wenn sie zu dem Schluss gelangt, dass solche Maßnahmen im Interesse der EU liegen, könnte sie eine Beschränkung oder den Ausschluss chinesischer Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU beschließen.  

Hintergrund 
Der veröffentlichte Bericht der Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass China verschiedene Formen der direkten und indirekten Diskriminierung von Medizinprodukten und den betreffenden Lieferanten aus der EU eingeführt hat, was deren Zugang zu diesem Markt in ganz China schwerwiegend und wiederkehrend beeinträchtigt. Diese Diskriminierung betrifft alle Kategorien von Medizinprodukten.  

Der Beschaffungsmarkt in der EU gehört zu den größten und am leichtesten zugänglichen in der Welt. Zudem stiegen die Ausfuhren von Medizinprodukten aus China in die EU zwischen 2015 und 2023 um über 100 Prozent, was die Offenheit des EU-Marktes zeigt. 

Das Instrument für das internationale Beschaffungswesen trat am 29. August 2022 in Kraft. Mit dem Instrument soll die Chancengleichheit für EU-Unternehmen, die an Ausschreibungen außerhalb der EU teilnehmen wollen, wiederhergestellt und auf einen offenen und fairen Zugang zu den weltweiten Beschaffungsmärkten hingewirkt werden. Das Hauptziel besteht darin, im Sinne der Gegenseitigkeit die Öffnung der Märkte für öffentliche Aufträge für Wirtschaftsteilnehmer und Lieferungen aus der EU zu fördern.  

Am 24. April 2024 leitete die Kommission ihre erste Untersuchung im Rahmen der betreffenden Verordnung ein, um auf die Maßnahmen und Praktiken auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt für Medizinprodukte zu reagieren. 

Jede im Rahmen des IPI erlassene Maßnahme muss gezielt sein und auf den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Effizienz beruhen, wobei auch mögliche Versorgungsprobleme zu berücksichtigen sind. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 06.02.25
Newsletterlauf: 11.04.25


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