Dem Schrems-II-Urteil Folge leisten
Intensivierung der Verhandlungen über den transatlantischen Datenschutz
Bekenntnis zu Privatsphäre, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit
EU-Justizkommissar Didier Reynders und US-Handelsministerin Gina Raimondo gaben folgende Erklärung zu den Verhandlungen über den transatlantischen Datenschutz ab: "Die US-Regierung und die Europäische Kommission haben beschlossen, die Verhandlungen über einen verbesserten Rahmen für den EU-US-Datenschutzschild zu intensivieren, um dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache Schrems II nachzukommen.
Diese Verhandlungen unterstreichen unser gemeinsames Bekenntnis zu Privatsphäre, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit sowie die beiderseitige Anerkennung der Bedeutung des transatlantischen Datenverkehrs für unsere Bürgerinnen und Bürger, Volkswirtschaften und Gesellschaften. Unsere Partnerschaft zur Erleichterung vertrauenswürdiger Datenströme wird die wirtschaftliche Erholung nach der weltweiten Pandemie zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks unterstützen."
Hintergrund
Der EU-US-Datenschutzschild war ein Verfahren für die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Unternehmen an Unternehmen in den USA, die sich diesem Verfahren angeschlossen hatten. Er bestand seit 2016.
Am 16. Juli 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof den EU-US-Datenschutzschild für ungültig und bestätigte gleichzeitig die Gültigkeit der EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter außerhalb der EU bzw. des EWR.
Im August 2020 haben die Europäische Kommission und das US-Handelsministerium, Gespräche aufgenommen, in denen geprüft werden soll, wie der Rahmen für den EU-US-Datenschutzschild verbessert werden kann, um dem Schrems-II-Urteil des Gerichtshofs nachzukommen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 23.04.21
Newsletterlauf: 01.07.21
Meldungen: Europäische Kommission
-
Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
-
Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
-
Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
-
Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
-
Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.