Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Dem Schrems-II-Urteil Folge leisten


Intensivierung der Verhandlungen über den transatlantischen Datenschutz
Bekenntnis zu Privatsphäre, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit




EU-Justizkommissar Didier Reynders und US-Handelsministerin Gina Raimondo gaben folgende Erklärung zu den Verhandlungen über den transatlantischen Datenschutz ab: "Die US-Regierung und die Europäische Kommission haben beschlossen, die Verhandlungen über einen verbesserten Rahmen für den EU-US-Datenschutzschild zu intensivieren, um dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache Schrems II nachzukommen.

Diese Verhandlungen unterstreichen unser gemeinsames Bekenntnis zu Privatsphäre, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit sowie die beiderseitige Anerkennung der Bedeutung des transatlantischen Datenverkehrs für unsere Bürgerinnen und Bürger, Volkswirtschaften und Gesellschaften. Unsere Partnerschaft zur Erleichterung vertrauenswürdiger Datenströme wird die wirtschaftliche Erholung nach der weltweiten Pandemie zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks unterstützen."

Hintergrund
Der EU-US-Datenschutzschild war ein Verfahren für die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Unternehmen an Unternehmen in den USA, die sich diesem Verfahren angeschlossen hatten. Er bestand seit 2016.

Am 16. Juli 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof den EU-US-Datenschutzschild für ungültig und bestätigte gleichzeitig die Gültigkeit der EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter außerhalb der EU bzw. des EWR.

Im August 2020 haben die Europäische Kommission und das US-Handelsministerium, Gespräche aufgenommen, in denen geprüft werden soll, wie der Rahmen für den EU-US-Datenschutzschild verbessert werden kann, um dem Schrems-II-Urteil des Gerichtshofs nachzukommen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.04.21
Newsletterlauf: 01.07.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen