Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Coronavirus und Auswirkungen auf Grundrechte


Schutz der Menschenrechte und der öffentlichen Gesundheit bei der Bekämpfung von COVID-19
Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Rassismus - Datenschutz, Privatsphäre und neue Technologien



Regierungsmaßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 wirken sich tiefgreifend auf die Grundrechte aller Menschen aus, auch auf das Recht auf Leben und Gesundheit. Dies zeigt ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Die Reaktionen der Regierungen zur Eindämmung des Virus wirken sich vor allem auf die Rechte bereits schutzbedürftiger oder gefährdeter Menschen, also älterer Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Roma oder Flüchtlinge aus. Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der öffentlichen Gesundheit liegen im Interesse aller – sie müssen Hand in Hand gehen.

"Wir brauchen ganz klare gesundheitspolitische Maßnahmen, um Leben während der Pandemie schützen. Aber wir können unsere Gesundheit schützen und die Menschenrechte achten. Es ist kein Nullsummenspiel”, sagt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. "Je mehr wir die Menschenrechte achten, umso besser werden unsere Strategien im Bereich der öffentlichen Gesundheit sein. Diese Strategien müssen auch sicherstellen, dass Einschränkungen der Grundrechte der Menschen nur so lange wie nötig gelten und dass bereits schutzbedürftige Menschen, die durch COVID-19 möglicherweise noch größeren Risiken ausgesetzt sind, geschützt werden."

Der FRA-Bericht "Coronavirus pandemic in the EU: fundamental rights implications" (Coronavirus-Pandemie in der EU: Auswirkungen auf die Grundrechte) beleuchtet die verschiedenen Maßnahmen, mit denen die EU-Mitgliedstaaten gegen die Pandemie vorgehen, und zeigt Ansätze auf, die den Menschenrechten Rechnung tragen und den Mitgliedstaaten als Beispiel dienen können.

Im Mittelpunkt stehen vier Aspekte, anhand deren gezeigt wird, wie wichtig es ist, sorgfältig und regelmäßig zu überprüfen, wie sich die Maßnahmen, die die Regierungen als Reaktion auf die fortschreitende Pandemie ergreifen, auf die Grundrechte der Menschen auswirken:

Tägliches Leben: Die Reaktionen der Regierungen haben weitreichende Auswirkungen auf Grundrechte wie die Freizügigkeit und die Versammlungsfreiheit sowie auf Rechte in den Bereichen Arbeit, Gesundheit und Bildung.
Maßnahmen zur Beschränkung sozialer und physischer Kontakte – Zwar haben die Länder solche Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlicher Intensität angeordnet, doch sollte darauf geachtet werden, dass sie nicht zu sozialer Isolation führen.

Schutzbedürftige Gruppen: Einige Menschen sind schutzbedürftiger als andere, z. B. ältere Menschen und Kinder, Menschen mit bereits bestehenden Gesundheitsproblemen, Roma, Flüchtlinge, Obdachlose, Häftlinge und Menschen in Einrichtungen.
Besserer Schutz – Die EU-Länder sollten Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Haftanstalten oder Flüchtlingszentren schützen, aber nicht isolieren. Sie sollten gezielte Maßnahmen ausarbeiten, um den besonderen Bedürfnissen sonstiger schutzbedürftiger Gruppen Rechnung zu tragen, z. B. Unterkünfte für Opfer häuslicher Gewalt und zugängliche Gesundheitsinformationen für Personen, die möglicherweise keine regelmäßigen Nachrichten empfangen können.

Rassismus: Durch die Coronavirus-Pandemie ist es vermehrt zu rassistischen und fremdenfeindlichen Angriffen insbesondere auf Menschen mit vermeintlich asiatischem Hintergrund gekommen.
Berichterstattung – Die EU-Länder sollten rassistische und fremdenfeindliche Vorfälle genau überwachen und derartige Straftaten wirksam melden, untersuchen und verfolgen.

Desinformation und Datenschutz: Fast alle EU-Länder sind mit Desinformation über die Pandemie konfrontiert. Viele erheben Daten, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Gewährleistung des Datenschutzes – Die EU-Länder sollten wachsam bleiben und sicherstellen, dass sie beim Schutz der Gesundheit alle Datenschutzgarantien anwenden.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 20.07.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen