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Coronavirus und Auswirkungen auf Grundrechte


Schutz der Menschenrechte und der öffentlichen Gesundheit bei der Bekämpfung von COVID-19
Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Rassismus - Datenschutz, Privatsphäre und neue Technologien



Regierungsmaßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 wirken sich tiefgreifend auf die Grundrechte aller Menschen aus, auch auf das Recht auf Leben und Gesundheit. Dies zeigt ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Die Reaktionen der Regierungen zur Eindämmung des Virus wirken sich vor allem auf die Rechte bereits schutzbedürftiger oder gefährdeter Menschen, also älterer Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Roma oder Flüchtlinge aus. Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der öffentlichen Gesundheit liegen im Interesse aller – sie müssen Hand in Hand gehen.

"Wir brauchen ganz klare gesundheitspolitische Maßnahmen, um Leben während der Pandemie schützen. Aber wir können unsere Gesundheit schützen und die Menschenrechte achten. Es ist kein Nullsummenspiel”, sagt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. "Je mehr wir die Menschenrechte achten, umso besser werden unsere Strategien im Bereich der öffentlichen Gesundheit sein. Diese Strategien müssen auch sicherstellen, dass Einschränkungen der Grundrechte der Menschen nur so lange wie nötig gelten und dass bereits schutzbedürftige Menschen, die durch COVID-19 möglicherweise noch größeren Risiken ausgesetzt sind, geschützt werden."

Der FRA-Bericht "Coronavirus pandemic in the EU: fundamental rights implications" (Coronavirus-Pandemie in der EU: Auswirkungen auf die Grundrechte) beleuchtet die verschiedenen Maßnahmen, mit denen die EU-Mitgliedstaaten gegen die Pandemie vorgehen, und zeigt Ansätze auf, die den Menschenrechten Rechnung tragen und den Mitgliedstaaten als Beispiel dienen können.

Im Mittelpunkt stehen vier Aspekte, anhand deren gezeigt wird, wie wichtig es ist, sorgfältig und regelmäßig zu überprüfen, wie sich die Maßnahmen, die die Regierungen als Reaktion auf die fortschreitende Pandemie ergreifen, auf die Grundrechte der Menschen auswirken:

Tägliches Leben: Die Reaktionen der Regierungen haben weitreichende Auswirkungen auf Grundrechte wie die Freizügigkeit und die Versammlungsfreiheit sowie auf Rechte in den Bereichen Arbeit, Gesundheit und Bildung.
Maßnahmen zur Beschränkung sozialer und physischer Kontakte – Zwar haben die Länder solche Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlicher Intensität angeordnet, doch sollte darauf geachtet werden, dass sie nicht zu sozialer Isolation führen.

Schutzbedürftige Gruppen: Einige Menschen sind schutzbedürftiger als andere, z. B. ältere Menschen und Kinder, Menschen mit bereits bestehenden Gesundheitsproblemen, Roma, Flüchtlinge, Obdachlose, Häftlinge und Menschen in Einrichtungen.
Besserer Schutz – Die EU-Länder sollten Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Haftanstalten oder Flüchtlingszentren schützen, aber nicht isolieren. Sie sollten gezielte Maßnahmen ausarbeiten, um den besonderen Bedürfnissen sonstiger schutzbedürftiger Gruppen Rechnung zu tragen, z. B. Unterkünfte für Opfer häuslicher Gewalt und zugängliche Gesundheitsinformationen für Personen, die möglicherweise keine regelmäßigen Nachrichten empfangen können.

Rassismus: Durch die Coronavirus-Pandemie ist es vermehrt zu rassistischen und fremdenfeindlichen Angriffen insbesondere auf Menschen mit vermeintlich asiatischem Hintergrund gekommen.
Berichterstattung – Die EU-Länder sollten rassistische und fremdenfeindliche Vorfälle genau überwachen und derartige Straftaten wirksam melden, untersuchen und verfolgen.

Desinformation und Datenschutz: Fast alle EU-Länder sind mit Desinformation über die Pandemie konfrontiert. Viele erheben Daten, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Gewährleistung des Datenschutzes – Die EU-Länder sollten wachsam bleiben und sicherstellen, dass sie beim Schutz der Gesundheit alle Datenschutzgarantien anwenden.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 20.07.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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