Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa


EU-Kommission leitet eingehende Prüfung einer mit 6 Mrd. EUR ausgestatteten deutschen Unterstützungsmaßnahme zur Rekapitalisierung der Lufthansa im Kontext der Coronavirus-Pandemie ein
Die deutsche Beihilfemaßnahme bestand aus einer Eigenkapitalkomponente im Umfang von 306 Mio. EUR und zwei hybriden Instrumentenkomponenten



Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt. Ein von der Lufthansa eingelegtes Rechtsmittel ist noch anhängig.

Die Unterstützungsmaßnahme zielte darauf ab, die Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa in der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wiederherzustellen.

Prüfung der Kommission
Die deutsche Beihilfemaßnahme bestand aus einer Eigenkapitalkomponente im Umfang von 306 Mio. EUR und zwei hybriden Instrumentenkomponenten: der stillen Beteiligung I in Höhe von 4,7 Mrd. EUR mit Merkmalen eines nicht konvertierbaren Eigenkapitalinstruments und der stillen Beteiligung II von 1 Mrd. EUR mit Merkmalen eines wandelbaren Schuldtitels.

Am 25. Juni 2020 genehmigte die Kommission die von Deutschland angemeldete Rekapitalisierungsmaßnahme. Die Kommission war zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und den im Befristeten COVID-19-Rahmen festgelegten Voraussetzungen vereinbar ist.

Um die Beihilfe erhalten zu können, musste die Lufthansa eine Reihe verhaltensbezogener Vorgaben einhalten, wie z. B. Dividendenverbote und eine strikte Begrenzung der Vergütung ihrer Geschäftsführung einschließlich eines Verbots von Bonuszahlungen. Darüber hinaus musste die Lufthansa bis zu 24 Zeitnischen pro Tag für die Flughäfen Frankfurt und München veräußern, um konkurrierenden Luftfahrtunternehmen die Möglichkeit zu geben, dort eine Basis zu errichten.

Mit seinem Urteil vom 10. Mai 2023 erklärte das Gericht den Genehmigungsbeschluss der Kommission für nichtig. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Rekapitalisierungsmaßnahme mehrere der im Befristeten COVID-19-Rahmen festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllte.

Nach dem Urteil des Gerichts wird die Kommission nun eine eingehendere Prüfung der Rekapitalisierungsmaßnahme durchführen. Dabei wird sie insbesondere folgende Aspekte unter die Lupe nehmen:

>> die Beihilfefähigkeit der Lufthansa,
>> die Notwendigkeit eines sogenannten "Step-up-Mechanismus" oder eines ähnlichen Mechanismus, um Anreize für den Ausstieg des Staates aus der Kapitalbeteiligung zu schaffen,
>> den Kurs der Aktien zum Zeitpunkt einer möglichen Umwandlung der stillen Beteiligung II in Eigenkapital,
>> die Frage, ob die Lufthansa außer an den Flughäfen Frankfurt und München auch noch an anderen Flughäfen über erhebliche Marktmacht verfügt, insbesondere an den Flughäfen Düsseldorf und Wien, und
>> bestimmte Aspekte der strukturellen Verpflichtungen, die der Lufthansa auferlegt wurden.

Mit der Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens erhalten Deutschland und andere Beteiligte Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Hintergrund
Das Passagierluftverkehrsgeschäft der Lufthansa umfasst Lufthansa Passenger Airlines, Swiss International Air Lines Ltd., Brussels Airlines S.A./N.V., Austrian Airlines AG, Air Dolomiti S.p.A., Eurowings GmbH, Germanwings GmbH, Edelweiss Air AG und SunExpress Deutschland GmbH. Diese Fluggesellschaften mit einer Flotte von mehr als 700 Flugzeugen führen Flüge zu mehr als 300 Zielorten in rund 100 Ländern durch.

Die Kommission hat am 19. März 2020 einen Befristeten Rahmen erlassen, damit die Mitgliedstaaten den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum in vollem Umfang nutzen können, um die Wirtschaft in der Coronapandemie zu unterstützen. Dieser Befristete Rahmen wurde am 3. April, 8. Mai, 29. Juni und 13. Oktober 2020 sowie am 28. Januar und 18. November 2021 verlängert.

Wie im Mai 2022 angekündigt, wurde der Befristete COVID-19-Rahmen mit einigen Ausnahmen nicht über die festgelegte Frist vom 30. Juni 2022 hinaus verlängert.

Der Rahmen ergänzte die umfangreichen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, Maßnahmen im Einklang mit den geltenden EU-Beihilfevorschriften zu konzipieren. So können die Mitgliedstaaten beispielsweise auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften Unternehmen unterstützen, die mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben und dringend eine Rettungsbeihilfe benötigen. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten Unternehmen auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV für Einbußen entschädigen, die ihnen direkt durch ein außergewöhnliches Ereignis – wie die Coronakrise – entstanden sind. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 10.07.24
Newsletterlauf: 03.09.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen