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Bestimmte Vertragsklauseln in TikTok-Richtlinien


EU-Verbraucherschützer gehen gegen aggressive Werbung für Kinder bei TikTok vor
Neue Risiken mit für schutzbedürftige Verbraucher




Nach einer Warnung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) über Verstöße von TikTok gegen die EU-Verbraucherrechte will die EU-Kommission die Geschäftspraktiken der Videoplattform überprüfen. Dazu hat die Kommission gemeinsamen mit dem Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden einen formellen Dialog mit TikTok gestartet. Zu den besonders besorgniserregenden Praktiken von TikTok gehören verstecktes Marketing, aggressive Werbetechniken, die auf Kinder abzielen, und bestimmte Vertragsklauseln in TikToks Richtlinien, die als irreführend und verwirrend angesehen werden könnten.

EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte dazu: "Die derzeitige Pandemie hat die Digitalisierung weiter beschleunigt. Dies hat neue Chancen, aber auch neue Risiken mit sich gebracht, insbesondere für schutzbedürftige Verbraucher. In der Europäischen Union ist es verboten, Kinder und Minderjährige mit Schleichwerbung wie Bannern in Videos anzusprechen. Der Dialog, den wir einleiten, soll TikTok dabei unterstützen, die EU-Vorschriften zum Schutz der Verbraucher einzuhalten."

TikTok hat einen Monat Zeit, um zu antworten und mit der Kommission und dem Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden zusammenzuarbeiten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.06.21
Newsletterlauf: 03.09.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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