Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bereitstellung von Inflight-Breitbandverbindungen


Fusionskontrolle: EU-Kommission genehmigt Übernahme von Inmarsat durch Viasat
Die Kommission holte umfangreiche Informationen von einer Vielzahl von gewerblichen Fluggesellschaften und von den wichtigsten Wettbewerbern von Viasat und Inmarsat auf dem relevanten Markt ein



Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Inmarsat durch Viasat ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Sie kam zu dem Schluss, dass die Übernahme weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben würde. Dem Beschluss ist eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Inmarsat durch Viasat vorausgegangen. Beide Unternehmen bieten Leistungen der satellitengestützten Zwei-Wege-Kommunikation an. Viasat betreibt vier und Inmarsat fünfzehn eigene geostationäre Satelliten (GEO-Satelliten). Inmarsat und Viasat nutzen Kapazitäten ihrer eigenen geostationären Satelliten, um auf dem jungen Markt für die Bereitstellung von Inflight-Breitbandverbindungen für gewerbliche Fluggesellschaften im EWR und weltweit Dienstleistungen zu erbringen. Neben Satellitenkapazitäten für andere Satellitendienstanbieter weltweit bieten beide Unternehmen auch Satellitendienste für Kunden in einer Reihe anderer Branchen an, so in den Bereichen Seefahrt, Energie, staatliche Verwaltung und gewerbliche Luftfahrt, wo es nur zu begrenzten Überschneidungen kommt.

Prüfung der Kommission
Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung untersuchte die Kommission, i) ob das Vorhaben den Wettbewerb auf dem Markt für die Bereitstellung von Inflight-Breitbandverbindungen für gewerbliche Fluggesellschaften im EWR und/oder weltweit einschränken könnte und ii) ob neue Betreiber von nicht geostationären Satelliten, die in den Markt für die Bereitstellung von Inflight-Breitbandverbindungen eingetreten sind oder dies beabsichtigen, in naher Zukunft ausreichend Wettbewerbsdruck auf das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen ausüben dürften.

Die Kommission holte umfangreiche Informationen i) von einer Vielzahl von gewerblichen Fluggesellschaften und ii) von den wichtigsten Wettbewerbern von Viasat und Inmarsat auf dem relevanten Markt ein. Bei ihrer Prüfung gelangte die Kommission zu folgendem Ergebnis:

Die Marktposition der beteiligten Unternehmen bliebe relativ gering.
Eine Reihe bedeutender Wettbewerber dürfte ausreichend Wettbewerbsdruck auf das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen ausüben. Da der junge Markt für Inflight-Breitbanddienste für gewerbliche Fluggesellschaften wächst und vorgelagert erhebliche Überkapazitäten bei Breitband-Satellitenkapazitäten bestehen, bieten sich sowohl derzeitigen Wettbewerbern als auch potenziellen neuen Marktteilnehmern erhebliche Möglichkeiten. Darüber hinaus ist aufgrund des fungiblen Charakters von Satellitenkapazität über Verwendungszwecke und nachgelagerten Branchen hinweg davon auszugehen, dass es zu neuen Markteintritten oder neuen Partnerschaften kommen wird.

Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass das Vorhaben weder im EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben wettbewerbsrechtliche Bedenken aufwirft, und genehmigte es ohne Auflagen.

Unternehmen und Produkte
Viasat mit Sitz in den USA ist ein vertikal integrierter Satellitennetzbetreiber und Anbieter von Satellitendiensten, Die drei Hauptgeschäftsbereiche des Unternehmens sind Satellitendienste, kommerzielle Netze und Behördensysteme. Neben dem Betrieb von vier eigenen geostationären Satelliten least Viasat Kapazitäten auf Satelliten von Dritten.

Inmarsat mit Sitz im Vereinigten Königreich ist ein vertikal integrierter Satellitennetzbetreiber und Anbieter von Satellitendiensten, der über die eigenen 15 geostationären Satelliten drei unternehmenseigene Satellitennetze betreibt. Das Geschäft von Inmarsat ist in vier Kundensegmente unterteilt: Luftfahrt, Seefahrt, Unternehmen und Behörden.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der EU-Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Derzeit laufen fünf weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II) zu folgenden Vorhaben: i) geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Orange und MasMovil, ii) geplante Übernahme von Asiana durch Korean Air, iii) geplante Übernahme von VMware durch Broadcom, iv) geplante Übernahme von Lagardère durch Vivendi v) geplante Übernahme von eTraveli durch Booking.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 14.08.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen