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Einheimischenmodelle und EU-Recht


Innenminister Joachim Herrmann fordert vom Bund entschiedenen Widerstand gegen "Frontalangriffe" der EU auf Einheimischenmodelle bayerischer Kommunen
EU sieht Unvereinbarkeit der Einheimischenmodelle verschiedener bayerischer Gemeinden mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages


(23.12.09) - "Die bewährten Einheimischenmodelle sind für viele bayerische Gemeinden von existentieller Bedeutung". Mit diesen Worten widersprach Bayerns Innenminister Joachim Herrmann den aktuellen Bestrebungen in der EU gegen dieses bewährte Instrument bayerischer Siedlungspolitik.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat im Vorfeld eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens Einheimischenmodelle in Deutschland gerügt. Anfang Oktober hatte die Kommission das Vorverfahren auf Bayern ausgeweitet.

Sie rügt die Unvereinbarkeit der Einheimischenmodelle verschiedener bayerischer Gemeinden mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages, insbesondere der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, der Freiheit des Kapitalverkehrs sowie des allgemeinen Freizügigkeitsrechts.

"Die Einheimischenmodelle tragen wesentlich dazu bei, die gewachsenen und ausgewogenen Bevölkerungsstrukturen in den bayerischen Städten und Gemeinden zu erhalten und die Eigenart des ländlichen Raums zu bewahren. Durch die Einheimischenmodelle bekommen Ortsansässige durch Preisnachlässe die Möglichkeit, in ihrem Heimatort Wohnhäuser zu errichten. Vor allem junge, ortsansässige Familien hätten es sonst schwer, sich gegen finanzkräftige Auswärtige durchzusetzen und müssten aus finanziellen Gründen abwandern. Wir werden nicht zulassen, dass uns die EU-Kommission ein bewährtes Instrument aus der Hand nimmt und deswegen unsere bayerischen Städte und Gemeinden ihr traditionelles Gesicht verlieren", stellte Herrmann klar.

"Ich halte es für höchst unwahrscheinlich, dass EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten allein deshalb von der Ausübung ihrer Grundfreiheiten abgehalten werden, weil sie ein kleines Kontingent an Bauland nicht sofort zu vergünstigten Konditionen erwerben können. Die Ansiedlung in den betroffenen Gemeinden ist den Betroffenen ohne Weiteres möglich – zum Beispiel in angemieteten Wohnräumen oder auf dem allgemeinen Grundstücksmarkt. Außerdem stehen auch ihnen nach Ablauf einer im Einheimischenmodell festgelegten Wartezeit die vergünstigten Konditionen der Einheimischenmodelle zu."

Überdies würden die von der Kommission benannten Gemeinden nicht ausschließlich auf das Kriterium der Ortsansässigkeit abstellen, sondern daneben weitere Vergabekriterien berücksichtigen, wie beispielsweise Einkommen, Vermögensverhältnisse, familiäre Situation und vorhandenen Grundbesitz. (Bayerische Staatsregierung: ra)


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