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Nebeneinkünfte: Lammert setzt Gesetz um


Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind Nebeneinkünfte der Abgeordneten nun online abzurufen - Die veröffentlichungspflichtigen Angaben sind am Ende der Abgeordneten-Biografien verzeichnet
Erster Schritt zu mehr Transparenz im Deutschen Bundestag: Nun ist wenigstens erkennbar, wo mögliche Interessenkonflikte drohen könnten


(06.07.07) - Im Oktober 2005 ist es bereits in Kraft getreten, das geänderte Abgeordnetengesetz über die Transparenz von Nebeneinkünften. Doch neun Abgeordnete klagten gegen die neuen Verhaltensregeln vor dem Bundesverfassungsgericht. Die erste Anhörung vor dem höchsten deutschen Gericht erfolgte im Herbst 2006. Am 4. Juli 2007 entschied es, die Klage abzuweisen. Damit können die neuen Regelungen umgesetzt werden. Darunter fällt auch die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben sind jeweils am Ende der Abgeordneten-Biografien verzeichnet.

Wie vom Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert bereits angekündigt (siehe O-Ton: Lammert zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verhaltensregeln von Bundestagesabgeordneten, mp3-File) veröffentlichte der Deutsche Bundestag am 5. Juli 2007 um 11.30 Uhr auf seiner Internetseite die von den Abgeordneten dem Präsidenten angezeigten Angaben über Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat nach Maßgabe der Verhaltensregeln.

Die Angaben finden Sie für jeden der 613 Abgeordneten auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (Abgeordnetenbiografie) an der Stelle, die für die veröffentlichungspflichtigen Angaben vorgesehen ist.

Abgeordnete machen Angaben zu Nebeneinkünften
Unter den Biografien der einzelnen Parlamentarier stehen nunmehr auch die veröffentlichungspflichtigen Angaben, die unter anderem Auskunft über bezahlte Tätigkeiten neben dem Mandat geben. Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert hatte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch, dem 4. Juli 2007, die unverzügliche Bekanntmachung angekündigt.

Die Abgeordneten legen nicht nur wie bisher offen, für wen sie neben ihrer Tätigkeit als Parlamentarier arbeiten, sondern geben auch ihre Einkünfte daraus an. Im Amtlichen Handbuch und auf der Internetseite des Bundestages werden die Angaben veröffentlicht.

Nach den Verhaltensregeln werden die für die Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde gelegt. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.

Es werden drei Einkommensstufen ausgewiesen.
>> Die Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte einer Größenordnung von 1000 bis 3500 Euro,
>> die Stufe 2 Einkünfte bis 7000 Euro und
>> die Stufe 3 Einkünfte über 7000 Euro.
Regelmäßige monatliche Einkünfte werden als solche gekennzeichnet. Werden innerhalb eines Kalenderjahres unregelmäßige Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Weitere Informationen:
Biografien mit veröffentlichungspflichtigen Angaben
Ein Rückblick auf das viel debattierte Abgeordnetengesetz

(Deutscher Bundestag: ra)


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