Prämienmeilen auf Dienstreisen
Stellungnahme des Bundestages zur Berichterstattung über Bonuskarten von Air Berlin
Durch einen Beschluss des Ältestenrates vom 11. September 2002 sind die Abgeordneten verpflichtet, dienstlich erworbene Meilen für Dienst- und Mandatsreisen einzusetzen
(20.10.11) - Zu der Berichterstattung der Medien über Bonuskarten von Air Berlin für Bundestagsabgeordnete teilt die Bundestagsverwaltung mit:
"Die Bundestagsabgeordneten erhielten im Sommer 2008 unaufgefordert jeweils zwei Karten des Kundenbindungsprogramms "topbonus" der Fluggesellschaft Air Berlin, die zum Sammeln von dienstlich (Card Gold) bzw. privat erflogenen Prämienmeilen bestimmt sind. Der Deutsche Bundestag verwaltet dieses Bonusprogramm nicht und hat daher keine Kenntnis über seine Nutzung.
Durch einen Beschluss des Ältestenrates vom 11. September 2002 sind die Abgeordneten verpflichtet, dienstlich erworbene Meilen für Dienst- und Mandatsreisen einzusetzen. Das gilt für Bonusprogramme aller Fluggesellschaften. Die wirtschaftlichen Vorteile der Bonusmeilen fließen daher nicht dem einzelnen Abgeordneten, sondern dem Bundestag zu.
Bei den mit der Card Gold verbundenen Servicevorteilen wie bevorzugter Check-In, kostenlose Sitzplatzreservierung oder kostenlose zusätzliche Gepäckmitnahme handelt es sich somit nicht um eine Spende im Sinne § 4 Verhaltensregeln. Daher ergeben sich keine Anzeigepflichten für die Bundestagsabgeordneten." (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Politik und Parteien
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Transparenz bei der Parteienfinanzierung
Um eine Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung sowie mehr Transparenz etwa bei Parteisponsoring und bei Parteispenden geht es in einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/9147).
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Einzelheiten nicht mehr nachvollziebar
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (20/4255) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4023) auf die Antwort, die sie bereits dem AfD-Abgeordneten Christian Wirth am 8. Juli 2022 auf dessen schriftliche Frage (20/2692) gegeben hatte. Weitere Erkenntnisse lägen ihr nicht vor. Hintergrund der Kleinen Anfrage war ein Medienbericht über eine Kontaktaufnahme des Bundesverfassungsgerichts mit der Bundesregierung in einem laufenden Verfahren gegen die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel.
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Mehr Transparenz bei Parteiensponsoring geplant
Die Bundesregierung will die Demokratie in Deutschland durch mehr Transparenz stärken. Darauf verweist sie in ihrer Antwort (20/3351)auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3193). Im Koalitionsvertrag sei unter anderem vereinbart, Parteiensponsoring ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig zu machen, die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung von Zuwendungen an Parteien auf 35.000 Euro herabzusetzen und eine Veröffentlichungspflicht einzuführen für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die in der Summe 7.500 Euro pro Jahr überschreiten.
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Schröders Büro wird ruhend gestellt
Die Koalitionsfraktionen ziehen Konsequenzen aus dem Verhalten von Alt-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder (SPD) angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine. Das Büro des Bundeskanzler a.D. soll "ruhend gestellt" werden. Die dem Büro zugeordneten Stellen sollen nicht mehr nachbesetzt werden, die Stelleninhaber anderweitige Aufgaben wahrnehmen. Der Personenschutz durch das Bundeskriminalamt soll davon nicht betroffen sein.
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Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht
Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht vermittelt nach Auffassung der Bundesregierung keinen Anspruch auf Abgabe rechtlicher Bewertungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31564) hervor. Danach besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen "grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen". In diesem Sinne könne das parlamentarische Frage- und Informationsrecht zwar als Grundlage nachfolgender Bewertungen und darauf aufbauender politischer Auseinandersetzungen fungieren, heißt es in der Antwort weiter. Es diene aber nicht dazu, eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen.