Politische Einflussnahme und Parteispenden
Reform des Parteiengesetzes: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Parteispenden limitieren
Spenden natürlicher und juristischer Personen an eine Partei sollen auf eine Höhe von 100.000 Euro jährlich pro Spender begrenzt werden
(09.02.10) - Um die Unabhängigkeit von Parteien zu garantieren, soll die Bundesregierung Parteispenden begrenzen und transparentere Regelungen schaffen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/547), in dem sie eine Reform des Parteiengesetzes auf der Grundlage des GRECO-Berichts des Europarats zu Deutschland, "Transparency of party funding", verlangt.
Spenden natürlicher und juristischer Personen an eine Partei sollen auf eine Höhe von 100.000 Euro jährlich pro Spender begrenzt werden. Die Abgeordneten wollen außerdem, dass eine Spende von mehr als 25.000 Euro umgehend beim Bundestagspräsidenten zu melden ist und von ihm veröffentlicht werden muss.
Im jährlichen Rechenschaftsbericht der Parteien sollen Spenden "ab einer geringeren Höhe als bisher" vermerkt werden. Auch in den Geschäftsberichten der spendenden Kapitalgesellschaften sollen Spenden an Parteien aufgeführt werden. Zudem bestehen die Parlamentarier auf eine "zeitnahe" Veröffentlichung der Wahlkampfkosten nach dem Wahltag.
Begründet wird der Antrag mit den "aktuellen Vorgängen um Großspenden aus dem Hotelgewerbe an die Regierungsparteien FDP, CDU und CSU". Wenn begünstigte Parteien Steuererleichterungen durchsetzten, "die unmittelbar dem Spender zugute kommen", nähre dies den Verdacht der politischen Einflussnahme. Dies untergrabe das Vertrauen der Öffentlichkeit in Demokratie und Politik. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Politik und Parteien
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Transparenz bei der Parteienfinanzierung
Um eine Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung sowie mehr Transparenz etwa bei Parteisponsoring und bei Parteispenden geht es in einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/9147).
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Einzelheiten nicht mehr nachvollziebar
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (20/4255) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4023) auf die Antwort, die sie bereits dem AfD-Abgeordneten Christian Wirth am 8. Juli 2022 auf dessen schriftliche Frage (20/2692) gegeben hatte. Weitere Erkenntnisse lägen ihr nicht vor. Hintergrund der Kleinen Anfrage war ein Medienbericht über eine Kontaktaufnahme des Bundesverfassungsgerichts mit der Bundesregierung in einem laufenden Verfahren gegen die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel.
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Mehr Transparenz bei Parteiensponsoring geplant
Die Bundesregierung will die Demokratie in Deutschland durch mehr Transparenz stärken. Darauf verweist sie in ihrer Antwort (20/3351)auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3193). Im Koalitionsvertrag sei unter anderem vereinbart, Parteiensponsoring ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig zu machen, die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung von Zuwendungen an Parteien auf 35.000 Euro herabzusetzen und eine Veröffentlichungspflicht einzuführen für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die in der Summe 7.500 Euro pro Jahr überschreiten.
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Schröders Büro wird ruhend gestellt
Die Koalitionsfraktionen ziehen Konsequenzen aus dem Verhalten von Alt-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder (SPD) angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine. Das Büro des Bundeskanzler a.D. soll "ruhend gestellt" werden. Die dem Büro zugeordneten Stellen sollen nicht mehr nachbesetzt werden, die Stelleninhaber anderweitige Aufgaben wahrnehmen. Der Personenschutz durch das Bundeskriminalamt soll davon nicht betroffen sein.
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Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht
Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht vermittelt nach Auffassung der Bundesregierung keinen Anspruch auf Abgabe rechtlicher Bewertungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31564) hervor. Danach besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen "grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen". In diesem Sinne könne das parlamentarische Frage- und Informationsrecht zwar als Grundlage nachfolgender Bewertungen und darauf aufbauender politischer Auseinandersetzungen fungieren, heißt es in der Antwort weiter. Es diene aber nicht dazu, eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen.