Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

"Health Claims"-Verordnung in Kraft


Seit dem 01.07.07 gilt die "Health Claims"-Verordnung der EU: Lebensmittel-Herstellern und Werbeagenturen droht Abmahnwelle
"Health Claims"-Verordnung schafft Rechtsunsicherheit - Listen fehlen, Übergangsregelungen sind komplex


(04.07.07) - Herstellern von Lebensmitteln und Werbeagenturen drohen Abmahnungen und Vertriebsstopps für ihre Produkte. Der Grund: Seit dem 01.07.07 gilt die "Health Claims"-Verordnung der EU. Sie macht strenge Vorgaben für nährwert- und gesundheitsbezogene Werbeaussagen über Nahrungsmittel.

Was nicht erlaubt ist, gilt als verboten. Das nährwertbezogene Versprechen "enthält viel Eiweiß" ist beispielsweise nur zulässig, wenn Proteine nachweislich mindestens 20 Prozent des gesamten Brennwerts eines Lebensmittels ausmachen.

Das Problem sind jedoch nicht nur neue strenge Vorschriften mit komplexen Übergangsfristen, sondern auch Regelungslücken. "Die Rechtsunsicherheit ist groß", sagt Dr. Danja Domeier, Expertin für Lebensmittelrecht bei Nörr Stiefenhofer Lutz in München. Die EU hat noch keine Nährwertprofile und Listen veröffentlicht, die Auskunft darüber geben, unter welchen Voraussetzungen Angaben wie "gut für den Kreislauf", "stärkt die Knochen" oder "fördert die Entwicklung Ihrer Kinder" noch erlaubt sind.

Domeier rechnet deshalb damit, dass streitsüchtige Unternehmen und Anwälte sich die neue und unsichere Rechtslage zu nutze machen könnten, um Grenzen der eigenen Werbung auszuloten, die Konkurrenz einzuschüchtern oder Geld zu verdienen. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, dem drohen Vertriebs- und Werbungssperren für ein Produkt.

"Wer nicht aufpasst, für den kann es teuer und unangenehm werden", mahnt die Anwältin. (Nörr Stiefenhofer Lutz: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen