Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

FDP legt Gesetzentwurf gegen Enteignungen vor


Das im Finanzmarktstabilisierungsgesetz enthaltene Rettungsübernahmegesetz stelle einen systemfremden Eingriff in die freiheitlich-soziale Wirtschaftsverfassung dar
Rettungsübernahmegesetz könnte wegen der zeitlichen Befristung gegen das Einzelfallgesetzverbot verstoßen

(18.05.09) - Die FDP-Fraktion verlangt eine Zurücknahme des Rettungsübernahmegesetzes, mit dem in eine Schieflage geratene Banken verstaatlicht werden können. In ihrem Entwurf eines Gesetzes gegen Enteignungen (16/12904) schreibt die Fraktion, dass mit dem "verfassungsrechtlich bedenklichen Rettungsübernahmegesetz" das Investitionsklima in der Bundesrepublik nachhaltig beschädigt worden sei. Die Mobilisierung von dringend benötigtem Risikokapital werde dadurch dauerhaft erschwert.

In der Begründung heißt es, das im Finanzmarktstabilisierungsgesetz enthaltene Rettungsübernahmegesetz stelle einen systemfremden Eingriff in die freiheitlich-soziale Wirtschaftsverfassung der Bundesrepublik Deutschland dar. Es schaffe neue rechtsstaatliche Probleme ohne betriebswirtschaftliche Probleme zu lösen.

Die Fraktion weist darauf hin, dass weder die Bundesregierung noch der Finanzmarktstabilisierungsfonds dem Bundestag bislang Belege erbracht hätten, warum eine Alleineigentümerschaft des Bundes für eine Solvenzsicherung eines Kreditinstitutes unerlässlich sei. Das Ziel einer Finanzmarktstabilisierung könne auch durch andere Mittel als durch eine Enteignung erbracht werden. Für die FDP-Fraktion liegt es nahe, dass das Rettungsübernahmegesetz wegen der zeitlichen Befristung gegen das Einzelfallgesetzverbot verstoßen könnte.

"In Kombination mit den hohen Anforderungen an die Enteignung als ultima ratio ist es praktisch ausgeschlossen, dass das Gesetz innerhalb des vorgesehenen kurzen Zeitraums auf einen anderen Personenkreis Anwendung finden kann als auf die Anteilseigner der Hypo Real Estate Holding AG. Damit einher geht ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz", kritisiert die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen