Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Frauen in Führungspositionen


SPD-Fraktion fordert, Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände gesetzlich festzuschreiben
Deutschland habe bei der Gleichstellung in der Privatwirtschaft "erhebliche Defizite"


(25.02.11) - Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Quote für Frauen und Männer von mindestens 40 Prozent für Aufsichtsratsmandate festschreibt. In einem Antrag (17/4683) fordert die Fraktion zudem, die Umsetzung der Quotenregelung für die Aufsichtsräte durch die Einführung einer Stichtagsregelung spätestens für das Jahr 2015 gesetzlich zu verankern.

Dabei sollten "sowohl die Anteilseigner- wie die Arbeitnehmerseite die Quote erfüllen müssen".

Ferner dringen die Abgeordneten in der Vorlage auf einen Gesetzentwurf, der "in festzulegenden Schritten die Einführung einer Quote von mindestens 40 Prozent für Vorstände festschreibt". Auch solle eine Regelung getroffen werden, dass "neben dem beziehungsweise der Vorstandsvorsitzenden jeweils ein Stellvertreter dem anderen Geschlecht angehören muss".

In dem Antrag verweist die Fraktion darauf, dass Deutschland bei der Gleichstellung in der Privatwirtschaft "erhebliche Defizite" habe. So stagniere etwa der Anteil von Frauen in Führungspositionen weiterhin auf niedrigem Niveau. In den 30 im Deutschen Aktienindex notierten Unternehmen habe der Frauenanteil bei Vorstandsmitgliedern 2009 bei 0,55 Prozent und 2010 bei 2,16 Prozent gelegen. In den Aufsichtsräten dieser Unternehmen habe der Frauenanteil auf der Anteilseignerseite 2009 bei 6,54 Prozent und 2010 bei 7,42 Prozent gelegen.

Wie die Fraktion weiter erläutert, haben sich mehrere europäische Nachbarländer zum Ziel gesetzt, die Beteiligung von Frauen in Führungspositionen deutlich zu erhöhen. Sie hätten bereits gesetzliche Regelungen für die Einführung einer Quote für Aufsichtsräte und Vorstände getroffen oder seien derzeit dabei, sie zu entwickeln. Dagegen halte die Bundesregierung am Prinzip der Freiwilligkeit fest.

Dies sei "nicht nachvollziehbar", denn die im Juli 2001 getroffene Vereinbarung der damaligen Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft habe "keine nennenswerten Fortschritte" gebracht. Nach wie vor seien Aufsichtsräte und Vorstände von Aktiengesellschaften "fest in der Hand von Männern". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Entsorgung von alten Elektrogeräten

    Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen