Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Gesetzentwurf: Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige wird eingeschränkt
Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung
(25.02.11) - Die Möglichkeiten zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung sollen eingeschränkt werden. Dieses Ziel verfolgt der von der Deutschen Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (17/4802).
Steuerhinterzieher, die eine strafbefreiende Selbstanzeige nur insoweit erstatten, wie sie eine Aufdeckung befürchten, sollten nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden, heißt es in dem Entwurf, der identisch ist mit dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bereits eingebrachten Gesetzentwurf (17/4182).
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, dass die Strafbefreiung bei einer Selbstanzeige nur dann gewährt werden soll, wenn zugleich ein Zuschlag auf den Hinterziehungsbetrag in Höhe von fünf Prozent geleistet wird. Die Bundesregierung sichert eine Prüfung des Vorschlags zu. (Deutsche Bunderegierung: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
-
Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.
-
Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
-
CO2-Emissionen reduzieren
Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.
-
Nutzung von Mobilitätsdaten
Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.