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Netzsperren sollen verboten werden


Gesetzentwurf: Zugangserschwerungsgesetz werfe erhebliche verfassungsrechtliche und operative Zuständigkeitsfragen zwischen Bund und Ländern auf
Zugangssperren würden keinen effektiven Schutz gegen die Bereitstellung kinderpornographischer Angebote darstellen


(24.02.10) - Anlassunabhängige Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen sollen für unzulässig erklärt werden. Die Linksfraktion will mit einem Gesetzentwurf (17/646) erreichen, dass das verabschiedete und noch nicht in Kraft getretene Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos aufgehoben wird.

Mit dem Zugangserschwerungsgesetz sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Vorrang müsse die Löschung von Daten haben, fordert die Fraktion. Zugangssperren würden keinen effektiven Schutz gegen die Bereitstellung kinderpornographischer Angebote darstellen.

Nach Ansicht der Linksfraktion wirft das Zugangserschwerungsgesetz auch erhebliche verfassungsrechtliche und operative Zuständigkeitsfragen zwischen Bund und Ländern auf. Gefahrenabwehr und Regulierung von Medieninhalten würden in der Zuständigkeit der Länder liegen. Die Länder würden den zuständigen Institutionen bereits heute sämtliche Möglichkeiten des Vorgehens gegen strafbare Inhalte in Telemedien bieten.

Die Landesgesetzgeber hätten von ihrer Gesetzgebungskompetenz in diesem Fall Gebrauch gemacht. "Der Bundesgesetzgeber ist also verfassungsrechtlich für den vorgeschlagenen Regelungsinhalt ebenso wenig zuständig wie das Bundeskriminalamt für Zusammenstellung einer Sperrliste und die daran anknüpfenden Verfügungen von Netzsperren", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. (Deutscher Bundestag: ra)

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