Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Innenausschuss bringt Visa-Warndatei auf den Weg


Neues Verfahren zum Abgleich der Visumantragsdaten mit den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zu Personen mit Verbindung zum internationalen Terrorismus soll eingeführt werden
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen argumentierte, es sei nicht angemessen, die Daten jeder Person, die mit einem Visumantrag in Verbindung gebracht wird, mit der Antiterrordatei abzugleichen


(08.12.11) - Der Innenausschuss hat den Weg für die Errichtung einer Visa-Warndatei frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und FDP verabschiedete das Gremium einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6643) in modifizierter Fassung.

Mit dem Entwurf sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer zentralen Visa-Warndatei sowie für ein "Verfahren für einen mittelbaren Abgleich von bestimmten Daten aus Visaverfahren für Sicherheitszwecke" geschaffen werden. In erster Linie soll die Datei laut Bundesregierung der Vermeidung von Visummissbrauch dienen. In ihr sollen Warndaten zu Personen gespeichert werden, die wegen "einer der für das Visumverfahren relevanten Katalogstraftaten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder im Zusammenhang mit Schleusung, Menschen- und Kinderhandel oder schwersten Betäubungsmitteldelikten" verurteilt worden sind. Ein Zugriff von Sicherheitsbehörden auf diese Datei soll – "abgesehen von den mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden für die Erteilung von Ausnahmevisa und die Rücknahme von Visa an den Grenzen" – der Vorlage zufolge nicht möglich sein.

Zudem soll laut Entwurf ein neues Verfahren zum Abgleich der Visumantragsdaten mit den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zu Personen mit Verbindung zum internationalen Terrorismus eingeführt werden. Danach sollen die Auslandsvertretungen neben den Daten der Visumsantragsteller die Daten von Einladern, Verpflichtungsgebern und sonstigen Referenzpersonen an eine im Bundesverwaltungsamt einzurichtende besondere Organisationseinheit übermitteln, die einen Abgleich mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei vornimmt. Damit soll eine Rückmeldung durch Sicherheitsbehörden an die Visumbehörden ermöglicht werden, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen.

In der Ausschusssitzung betonte die CDU/CSU-Fraktion, die Visa-Warndatei bringe "ein Stück mehr Sicherheit". Mit der Datei bekämen die Entscheider im Visa-Verfahren eine Entscheidungshilfe, in welchen Fällen sie genauer hinsehen müssten.

Die FDP-Fraktion unterstrich, Ziel der Datei sei es, Visummissbrauch zu bekämpfen. Auch komme es mit der Visa-Warndatei zu Bürokratieabbau.

Die SPD-Fraktion sah ebenfalls Handlungsbedarf, um Visummissbrauch zu begegnen. Sie halte jedoch das von der Koalition vorgelegte Instrument für nicht adäquat, fügte sie hinzu.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen argumentierte, es sei nicht angemessen, die Daten jeder Person, die mit einem Visumantrag in Verbindung gebracht wird, mit der Antiterrordatei abzugleichen. Die Fraktion sprach in diesem Zusammenhang von einer "generellen Terrorverdächtigung".

Auch die Fraktion Die Linke wandte sich gegen einen solchen "Generalverdacht". Sie verwies darauf, dass bei einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf Sachverständige keinen Anlass für diese zusätzliche Datei gesehen hätten.

Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums sagte, es könne keine Rede davon sein, dass mit der Datei Ausländer diskriminiert würden. Man müsse prüfen, inwieweit künftig auch ein Abgleich der Daten mit der geplanten Datei gegen Rechtsextremismus erfolgen müsse. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen