Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung


Interfraktionelle Einigkeit über Mediationsgesetz: Vertraulichkeit des Wortes soll dabei geschützt und eine Verschwiegenheitspflicht eingeführt werden
Die Mediation im Bewusstsein der Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen Berufsgruppen stärker zu verankern, ist Ziel des Gesetzes


(08.12.11) - Um die Streitkultur in Deutschland zu verbessern, soll insbesondere die außergerichtliche Mediation gestärkt und gefördert werden. Darauf einigten sich alle fünf Fraktionen gemeinsam und stimmten unisono für den "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" (17/5335) der Bundesregierung.

Die Mediation im Bewusstsein der Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen Berufsgruppen stärker zu verankern, ist Ziel des Gesetzes. Es sei davon auszugehen, dass die "Entwicklung neuer innovativer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung weiter vorangehen wird", heißt es in dem Entwurf. Die Vertraulichkeit des Wortes soll dabei geschützt und eine Verschwiegenheitspflicht eingeführt werden.

Wie ein Abgeordneter der FDP-Fraktion ausführte, werde es lediglich ein Ergebnisprotokoll der jeweiligen Mediation geben, nicht aber ein inhaltliches. "Außer beide Parteien wünschen das ausdrücklich", fügte er hinzu. Der FDP-Politiker betonte, dass es "eine besondere Herausforderung" gewesen sei, "das Gesetz in die Form zu gießen".

Sein Koalitionskollege der CDU-Fraktion stellte in diesem Kontext heraus, dass alle Fraktionen gemeinsam "hier gute parlamentarische Arbeit geleistet haben" und zusammen einige Änderungen in den Kabinettsentwurf eingebracht haben, die nachträglich von den Koalitionsfraktionen mittels Änderungsantrags (17(6)151 )in das Gesetz eingearbeitet wurden.

Auch die Rednerin der SPD-Fraktion stimmte ihrem Vorredner zu und sprach von einer "konstruktiven Zusammenarbeit".

"Wir haben sehr gute Lösungen gefunden", sagte eine Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zu diesen zählen ihrer Ansicht nach die Sicherstellung der Aus- und Fortbildung für Mediatoren. Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzentwurf bereits verankert, dass bestimmte Mindestanforderungen an Mediatoren gesetzlich geregelt werden müssten. Die Grünen-Abgeordnete empfand ihrerseits auch die positive Zusammenarbeit im Ausschuss als "konstruktive, sachliche Diskussion".

Schließlich lobte auch die Linksfraktion, dass der Rechtsausschuss "fraktionsübergreifend zu guten Ergebnissen gekommen ist". Es gebe zwar aus ihrer Sicht noch kleinere Probleme, "aber die großen konnten gelöst werden", sagte ein Abgeordneter. Deshalb werde die Linksfraktion "dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zustimmen" und ihren Entschließungsantrag (17(6)89) zurückziehen.

Abschließend wurde der Gesetzentwurf ohne Enthaltungen und ohne Gegenstimmen von allen Fraktionen gemeinsam angenommen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Entsorgung von alten Elektrogeräten

    Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen