Unternehmen nutzen Lücken des AÜG aus
Gesetzentwurf: Grüne wollen Arbeitnehmerschutz stärken
Kein Verleih der Arbeitnehmer von ihren Firmen an andere unter dem Deckmantel von Werk- und Dienstverträgen
(18.06.13) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will verhindern, dass unter dem Deckmantel von Werk- und Dienstverträgen Arbeitnehmer von ihren Firmen an andere verliehen werden. Deshalb schlägt sie eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vor. Ein von ihr eingebrachter Gesetzentwurf (17/13106) sieht vor, dass solche Scheinverträge ausnahmslos nicht mehr unter den Schutz einer vorhandenen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis fallen.
Diese regelt den Verleih von Arbeitskräften und sieht auch Sanktionen vor, wenn Arbeitnehmer unter dem Deckmantel eines Werk- oder Dienstvertrages verliehen werden, ohne dass das Unternehmen über eine Überlassungserlaubnis verfügt. Diese Abschreckung funktioniere aber nicht mehr, wenn Scheinwerkunternehmen über eine solche Erlaubnis verfügen, da die Unternehmen Lücken des AÜG ausnutzten, um den Arbeitnehmerschutz zu unterlaufen, schreiben die Grünen.
Sie wollen deshalb, dass die im AÜG vorgesehenen Rechtsfolgen für illegale Überlassung bei allen Scheinwerk- und Scheindienstverträgen in vollem Umfang zum Tragen kommen. (Deutscher Bundstag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
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Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.
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Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.