Teilzeit-Wohnrecht und Widerrufsrecht
Urlauber vor Teilzeit-Wohnrechtsverträgen besser schützen
Künftig solle der Schutz bereits bei Teilzeit-Wohnrechten von mehr als einem Jahr greifen
(04.10.10) - Urlauber sollen bei der Anmietung von Ferienappartements vor unseriösen Angeboten besser geschützt werden. Der Rechtsausschuss beschloss deshalb einen Gesetzentwurf (17/2764), mit dem unter anderem die Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechtsverträge und die Verträge über langfristige Urlaubsprodukte erfolgen soll.
Die Entscheidung fiel mit großer Mehrheit: Neben der Regierungskoalition stimmten auch die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür.
Die Linksfraktion enthielt sich. Die Regierung setzt eine Richtlinie aus Brüssel um, die Ende Februar nächsten Jahres in Kraft treten soll. Die Informationspflichten würden verbessert, das Widerrufsrecht ausgeweitet und der Schutz auf bisher noch nicht gesetzlich geregelte Vertragsformen ausgedehnt, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern.
Künftig solle der Schutz bereits bei Teilzeit-Wohnrechten von mehr als einem Jahr greifen, während bislang eine Laufzeit von mindestens drei Jahren verlangt wurde. Auch seien sämtliche Teilzeit-Nutzungsrechte an Übernachtungsimmobilien erfasst: Eine Nutzung zu Erholungszwecken sei nicht erforderlich. Teilzeit-Nutzungsrechte an so genannten beweglichen Übernachtungsunterkünften (Hausboot oder Wohnwagen) könnten auch geltend gemacht werden. Der Unternehmer habe dem Verbraucher die "Kosten des Vertrages, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung … zu erstatten."
Der Ausschuss billigte einstimmig den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von Union und FDP. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.