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Bundesrat kritisiert Kosten durch Meldepflichten


Meldepflicht zu Dioxinen und Furanen sowie dioxinähnlichen und nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenyle: Probleme beim Vollzug?
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften


(28.04.11) - Der Bundesrat hat die im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (17/4984) vorgesehenen zusätzlichen Meldepflichten begrüßt.

Zugleich sieht der Bundesrat aber Probleme beim Vollzug, "wenn die Meldepflicht zu Dioxinen und Furanen sowie dioxinähnlichen und nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenyle ohne weitere Konkretisierung über Art, Form und Inhalt der Mitteilung eingeführt wird", heißt es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/5392) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates.

Außerdem verweisen die Länder auf erheblichen Mehraufwand bei Privatlaboratorien, Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen als auch bei Landesbehörden durch die neuen Meldepflichten.

In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Einwände des Bundesrates hinsichtlich zusätzlicher Kosten für die Landesbehörden zurück. Die zu meldenden Daten lägen ohnehin vor und könnten somit auf elektronischem Wege gemeldet oder weitergeleitet werden. (Deutscher Bundesrat: ra)


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