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Streitkultur in Deutschland zu verbessern


Gesetzentwurf: Bundesregierung will Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung fördern
Bestimmte Mindestanforderungen an Mediatoren werden gesetzlich festgelegt

(20.04.11) - Die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung sollen gefördert werden. Deswegen hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/5335) vorgelegt. Ziel des Entwurfs sei die Mediation im Bewusstsein der Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen Berufsgruppen stärker zu verankern.

Um die Streitkultur in Deutschland zu verbessern, stärke der Entwurf dabei insbesondere die außergerichtliche Mediation. So solle sie die Vertraulichkeit des Wortes schützen und eine Verschwiegenheitspflicht eingeführt werden. Ferner erleichtert der Entwurf die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen. Zudem werden laut Bundesregierung bestimmte Mindestanforderungen an Mediatoren gesetzlich geregelt.

Des Weiteren würden Modellprojekte vor Gericht ermöglicht, um festzustellen, ob und in welchem Umfang es bei der Realisierung einer außergerichtlichen Mediation in Familiensachen Einspareffekte bei der Prozesskostenhilfe gibt. Die Regierung erläutert, Mediationsverfahren würden in den verschiedensten Ausprägungen und Kombinationen praktiziert. Es sei davon auszugehen, dass die "Entwicklung neuer innovativer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung weiter vorangehen wird". (Deutsche Bundesregierung: ra)


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