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Vergaberecht und Mittelstand


Deutsche Bundesregierung will Vergaberecht mittelstandsfreundlicher gestalten
Auf überflüssige Vorschriften will die Regierung verzichten, Verfahren will sie erleichtern


(25.08.08) - Die Bundesregierung will das Vergaberecht modernisieren und es dabei transparenter und mittelstandfreundlicher gestalten. Dies betont sie in einem Gesetzentwurf (16/10117), durch den vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert werden soll. Auf überflüssige Vorschriften will die Regierung verzichten, Verfahren will sie erleichtern.

Zum einen soll die so genannte Mittelstandsklausel des GWB, die eine Vergabe nach Losen vorsieht, dadurch verstärkt werden, dass nur in Ausnahmefällen von einer Vergabe nach Losen abgewichen werden kann. Mittelständische Unternehmen beklagen, dass Auftragsvergaben wenig mittelstandsgerecht ausgestaltet werden. Die Bündelung von Nachfragemacht und die Zusammenfassung teilbarer Leistungen würden zunehmend zur Praxis.

Aus Sicht der Regierung muss gerade bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Interesse der mittelständisch strukturierten Wirtschaft darauf geachtet werden, dass die Nachteile des Mittelstandes bei der Vergabe großer Aufträge mit einem Volumen, das die Kapazitäten solcher Unternehmen überfordern könnte, ausgeglichen werden.

In der Neufassung heißt es zudem, dass Aufträge an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden. Für die Ausführung des Auftrags sollen zusätzliche Anforderungen an die Auftragnehmer gestellt werden können, die vor allem soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen. Voraussetzung sei, dass die im sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand des Auftrags stehen und sich auch aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder darüber hinausgehende Anforderungen dürften an die Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz so vorgesehen ist.

Die Regierung stellt klar, dass die öffentlichen Auftraggeber vom Unternehmen ein bestimmtes Verhalten während der Ausführung des Auftrags verlangen können, auch wenn das Unternehmen sich am Markt ansonsten anders verhält. Beispielsweise könnte verlangt werden, so die Regierung, dass der Auftragnehmer für den konkreten Auftrag Auszubildende oder Langzeitarbeitslose beschäftigt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

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    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

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