Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union
"Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte": Ökodesign-Richtlinie der EU in deutsches Recht umsetzen
Zielvorgaben der EU zur Verringerung von Treibhausgasemissionen erreichen - Wirtschaft solle durch ein Informationsangebot unterstützt werden
(15.10.07) - Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über die "umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte" (16/6651) vorgelegt, durch den die so genannte Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt werden soll.
Die Richtlinie zielt darauf ab, den freien Verkehr mit energiebetriebenen Produkten, die bestimmten Anforderungen entsprechen, zu gewährleisten und ihre Umweltauswirkungen zu mindern. Vor allem soll bessere Energieeffizienz dazu beitragen, die Zielvorgaben der EU zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu erreichen.
Die Nachfrage nach Elektrizität sei die am schnellsten wachsende Kategorie des Endenergieverbrauchs und werde in den nächsten 20 bis 30 Jahren weitersteigen, wenn keine politischen Maßnahmen dagegen ergriffen werden, schreibt die Bundesregierung.
Energieeinsparungen seien die günstigste Art, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Abhängigkeit von Einfuhren zu reduzieren. Betroffen vom Gesetzentwurf sind Produkte mit einem EU-weiten Marktvolumen von mehr als 200.000 Stück pro Jahr, mit erheblichen Umweltauswirkungen und einem "hohem Potenzial für eine Verbesserung ihrer Umweltverträglichkeit".
Erfasst werden soll der gesamte Lebenszyklus des Produkts, vom Einsatz der Rohstoffe bis zum Recycling oder zur Beseitigung der Geräte. Nach Regierungsangaben können die Vorschriften einen Hersteller verpflichten, die Umweltaspekte eines Produktes umfassend zu analysieren, ein ökologisches Profil zu erstellen und es anhand von Referenzwerten zu bewerten. Verstöße gegen die Vorschriften sollen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Marktaufsicht übernimmt den Plänen zufolge die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes müssen dem Entwurf zufolge informiert werden, wenn ein Produkt verboten oder vom Markt genommen wird.
Die Wirtschaft solle durch ein Informationsangebot unterstützt werden, das sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen richtet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.